Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie an Land erfordert ein hohes Tempo in den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Als ein wesentliches Hindernis in den Verfahren gelten die fehlenden bundeseinheitlichen Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung. Auf Einladung des BWE hat Frank Sailer auf der Konferenz „Windenergie & Artenschutz“ die europarechtlichen Hintergründe der artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sich daraus ergebenden Leitplanken für den deutschen Gesetzgeber aufgezeigt. Er unterstich dabei, dass innerhalb dieser Leitplanken weite Gestaltungsspielräume zur Standardisierung der Artenschutzprüfung bestehen.