Stiftung spezial #EEG 2021: Beihilferechtliches Genehmigungsverfahren zum EEG 2021

Online, 10. Dezember 2020

Die heutige Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ befasste sich mit Fragen rund um das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren zum EEG 2021. Um das laufende Verfahren besser einordnen zu können, ging Dr. Markus Kahles zum einen auf die Grundstrukturen des Beihilfeverfahrens ein: Welche Etappen müssen durchlaufen werden? Welche Stellung kommt der EU-Kommission zu? Kahles ordnete in diesem Zusammenhang das Beihilfeverfahren zum EEG 2012 sowie seine Zusammenhänge und Wirkungen zum EEG 2014 und 2017 ein. Zum anderen stand im Mittelpunkt des Online-Seminars, welche Knackpunkte sich für das EEG 2021 ableiten lassen, das durch die staatlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt im Unterschied zum EEG 2012 als Beihilfe einzustufen ist. Wie eine beihilfefreie Ausgestaltung aussehen könnte, wurde ebenfalls diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie alle Präsentationen zum Nachlesen.

Zur Vertiefung der Thematik können Sie sich außerdem unsere Würzburger Studie Nr. 15 zu den europarechtlichen Handlungsspielräumen Deutschlands bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien oder unseren Würzburger Bericht Nr. 48 zum Thema „Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht“ herunterladen.