Stiftung veröffentlicht detaillierte Analyse zur vorgeschlagenen Neuregelung des Vorrangs erneuerbarer Energien

Der Legislativvorschlag der Kommission für die Neuregelung des Vorrangs erneuerbarer Energien im EU-Energie-Winterpaket vom November 2016 hatte hohe Wellen geschlagen. Die Nachricht von der „Abschaffung des Einspeisevorrangs“ machte die Runde.

Wird der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien abgeschafft?

Die Stiftung Umweltenergierecht hat nunmehr im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Vorhabens „EU-ArchE – Eine neue EU-Architektur für die Energiewende“ das sehr vielschichtige Thema analysiert und dazu eine Studie veröffentlicht.

 

Kurzes Fazit: Für Erneuerbaren-Anlagen größer 500 kW soll explizit kein vorrangiger oder garantierter Netzzugang mehr bestehen. Die Netzbetreiber müssen allerdings ein Netz vorhalten, das gewährleistet, dass Erneuerbaren-Strom mit möglichst geringen Beschränkungen übertragen wird. Dieser Gedanke schlägt sich auch in der Ausgestaltung der Abschaltreihenfolge im Falle von Netzengpässen nieder, die nicht durch freiwillige Ab- und Zuschaltungen einzelner Marktakteure beseitigt werden können. EE-Anlagen sollen danach grundsätzlich erst nachrangig zu konventionellen Anlagen und sogar nachrangig zu KWK-Anlagen abgeregelt werden dürfen und dann eine Entschädigung von „mindestens“ 90% der entgangenen Einnahmen erhalten.

Eine gänzliche „Abschaffung des Einspeisevorrangs“ wird es damit ab dem Jahr 2020 nicht geben, wenn der Kommissionsvorschlag so umgesetzt würde. „Es bleibt dazu aber das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Von verschiedenen Seiten wurde der Vorschlag als zu weitgehend oder als nicht ausreichend kritisiert“, erläutert Dr. Markus Kahles, Mitautor der Studie, und ergänzt: „Aber auch dann bestehen noch Unklarheiten in einzelnen Formulierungen und Abgrenzungsschwierigkeiten im Vorschlag der Kommission für eine neue Binnenmarkt-Verordnung, die dann unmittelbar in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten gelten wird.“

Studie zum Download

Sie haben Fragen, Kommentare oder Anregungen zur Studie? Kontaktieren Sie die Autoren.

Dr. Markus Kahles
Leiter Forschungsgebiet Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft
Tel.: +49 931 794077-0
E-Mail

Dr. Hartmut Kahl
Leiter Forschungsgebiet Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft
Tel.: +49 931 794077-288
E-Mail

Fabian Pause
Leiter Forschungsgebiet Europäisches und internationales Umweltenergierecht sowie Rechtsvergleichung
Tel.: +49 931 794077-18
E-Mail