Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Suche nach neuen Geschäftsmodellen zieht sich wie ein roter Faden durch die Diskussion um die Energiewende, auch wenn die vermeintlich großen Themen wie aktuell die Erreichung der Klimaschutzziele, der Kohleausstieg oder die Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien häufig medial dominieren. Denn klar ist, dass mit der angestrebten Substitution von Kohle, Öl und Gas durch treibhausgasfreie Energieträger die herkömmlichen Geschäftsfelder keine Zukunft mehr haben werden. Beispielhaft genannt seien nur die Diskussionen zu Prosumern, Aggregatoren, Blockchain oder PPA.

Welche dieser Ansätze am Ende einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können, wird sich noch zeigen. In allen Fällen muss aber ein neuer Ordnungsrahmen geschaffen werden. Ohne sehr grundlegende Änderungen an den Rahmenbedingungen für den Energiemarkt wie z. B. an den Steuern, Abgaben und Umlagen oder den Regelungen zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen wird es nicht gehen.

Es gilt daher, derzeit den möglichen Änderungsbedarf im Recht zu bestimmen. Wir beteiligen uns mit verschiedenen Forschungsvorhaben wie BestRES, NEW 4.0 oder Grid Integration an diesem Klärungsprozess. Daneben braucht es aber auch Versuche unter Realbedingungen, um Erfahrungen zu machen und zu lernen. Solange die Politik sich noch unsicher ist, welche Richtung sie einschlagen will, wäre es ein sinnvoller erster Schritt auf dem Weg zu einem neuen Marktdesign, wenn echte Experimentierräume im Recht geöffnet würden. Diesen Fragen werden wir uns auch im Rahmen der nun schon 20. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht im Oktober in Würzburg widmen, die wir mit den weiteren Strängen EU-Winterpaket, Direktvermarktung und Akzeptanz zu einem interessanten zweitägigen Programm verwoben haben. Dazu möchte ich Sie auch an dieser Stelle ganz herzlich einladen. Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und alles mit Ihnen zu diskutieren.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Thorsten Müller