k-Fotolia_114460535_LAm 01. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die „Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)“ für PV-Freiflächenanlagen beschlossen. Die Stiftung Umweltenergierecht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Ausarbeitung dieser Verordnung im Rahmen des Projekts „EEG-Öffnung“ unterstützt. Die GEEV tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Sie legt somit die rechtliche Grundlage für Ausschreibungen, an denen auch Bieter mit Anlagenstandorten in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Kooperationsstaat) die Möglichkeit erhalten, einen Zuschlag und somit Zahlungen nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten. Im Gegenzug können erfolgreiche Bieter mit Anlagenstandort in Deutschland Zahlungen nach der Förderregelung des jeweiligen Kooperationsstaats erhalten. Eine erste Pilot-Ausschreibungsrunde im Rahmen einer geöffneten Ausschreibung ist, nach Abschluss einer entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung, noch im laufenden Jahr 2016 mit Dänemark als Kooperationspartner geplant.

Nähere Informationen zum Projekt „EEG Öffnung“ finden Sie hier auf unserer Homepage.

Weiterführende und aktuelle Informationen zu den geplanten grenzüberschreitenden Ausschreibungen in Dänemark finden Sie unter www.ens.dk/en/solarpv und zu der Pilot-Öffnung des EEG auf der Website des BMWi.

Den Text der GEEV finden Sie hier.