Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

es sind keine einfachen Zeiten. Auf allen Ebenen wird derzeit um Lösungen für die vielfältigen Krisen gerungen. Der bevorstehende Winter rückt die Frage in den Vordergrund, wie die Energieversorgungssicherheit sichergestellt werden kann. Gleichsam steigen die Energiepreise in bisher ungekannte und ungeahnte Höhen, belasten private Verbraucher und Unternehmen – die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen sind noch unabsehbar. Und natürlich darf auch der Klimaschutz nicht unter die Räder kommen.

Die diskutierten Notfall-Maßnahmen zur Krisenbewältigung in Deutschland und in der EU sind vielfältig. Sie sollen unmittelbar finanzielle Belastungen abfedern, aber auch weitere Preisanstiege verhindern. Dabei wird auch nicht vor scheinbar unverrückbaren Gewissheiten Halt gemacht, wie etwa der wettbewerblichen Ausgestaltung des Strommarkts: Strompreise sollen gedeckelt und Übergewinne abgeschöpft werden, wie die EU-Kommission jüngst vorgeschlagen hat.

Bei dieser überkomplexen Lage ist es umso wichtiger, einen klaren Blick zu behalten: Wer darf und soll überhaupt neue Regeln erlassen? Die EU oder doch die Mitgliedstaaten, die vielleicht besser wissen, was zu tun ist? Welche der derzeit bestehenden Grundsätze sollten aufgrund der aktuellen Krisensituation zeitlich befristet suspendiert oder angepasst werden? Und welche langfristigen, strukturellen Veränderungen brauchen wir für mehr Energieeinsparung und mehr erneuerbare Energien?

Mit dem vorliegenden Newsletter möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere aktuellen Arbeiten geben. Wir zeigen Ihnen, welche neuen Möglichkeiten und Ansätze es – gerade auch von EU-Seite – für einen schnelleren Ausbau der Windenergie gibt. Zudem werfen wir einen Blick auf die effektive räumliche Steuerung von PV-Freiflächen-Anlagen. Und wir nehmen Sie mit auf die „Dauerbaustelle Energierecht“. Denn es gilt: Nach der Novellierung ist vor der Novellierung. Wurde gerade erst das Osterpaket verabschiedet, stehen bereits die nächsten wichtigen Fragen zu einem neuen Marktdesign an.

Bei all den großen Herausforderungen freuen wir uns umso mehr, dass die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zukünftig durch eine institutionelle Förderung des Bundes auf ein neues Fundament gestellt wird. Dadurch erhalten wir weitere und bessere Möglichkeiten, unsere Forschung zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Klimaschutz- und Energierechts in Europa, dem Bund und den Ländern fortzusetzen und zu intensivieren. Wir werden weiterhin einen klaren Blick auf die Dinge behalten, weiterhin den Austausch mit Ihnen suchen und Sie selbstverständlich an unseren Erkenntnissen teilhaben lassen.

Bleiben Sie gesund und guten Mutes!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Fabian Pause