Es gibt es viel zu tun in unserer Zukunftswerkstatt für den Rechtsrahmen der Energiewende

Im Mittelpunkt steht für das Team der Stiftung Umweltenergierecht die Forschungsfrage: Wie muss sich der Rechtsrahmen ändern, damit die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden?

Auch 2019 wird energierechtlich ein bewegtes Jahr: Die Novelle des NABEG und des StromStG, die Ankündigung eines neuen Klimaschutzgesetzes, die gesetzliche Umsetzung der Beschlüsse der „Kohlekommission“ und der Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen zum EEG, ein neues Europarecht: Wir freuen uns, die Arbeit gemeinsam mit Ihnen fortzusetzen!

Neue Ansätze für Klimaschutzziele und -maßnahmen

In das Klimaschutzrecht werden im nächsten Jahr neue Steuerungsansätze Einzug halten, die uns beschäftigen werden: Mit der EU-Governance-Verordnung wird Ende 2018 erstmals ein umfassender Rahmen für die Planung von Klimaschutzzielen und -maßnahmen in Kraft treten. In eine ähnliche Richtung gehen die Überlegungen zu einem neuen Klimaschutzgesetz. Für den Kohleausstieg werden dagegen eher konkrete Einzelfallmaßnahmen diskutiert, die ebenfalls relevante Rechtsfragen aufwerfen.

Neue Regeln für Energiemärkte und Geschäftsmodelle

Besonders bei einem beschleunigten Kohleausstieg stellen sich noch dringender Fragen nach einem neuen Ordnungsrahmen für die Energiemärkte: Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen dann schneller die notwendigen Systemdienstleistungen bereitstellen, neue Geschäftsmodelle müssen dazu beitragen, eine jederzeit sichere Stromversorgung zu gewährleisten. In diesem Kontext werden wir auch im nächsten Jahr Themen wie der CO2-Bepreisung und der Reform der staatlich induzierten Strompreisbestandteile (SIP) viel Aufmerksamkeit schenken.

Konsequenzen des EU-Winterpakets

Die intensiven Arbeiten zum Winterpaket werden wir auch 2019 fortsetzen. Dabei wird sich aber der Fokus verändern: Ging es bisher um die Ausgestaltungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene, wird es nun um die Umsetzung in Deutschland gehen. Welche Handlungsnotwendigkeiten bestehen, welche Spielräume bieten sich dabei? Eng damit verzahnt werden die Reformüberlegungen zu den Beihilfeleitlinien sein. Weiterhin bleibt also viel Arbeit für unser Europarechtsteam!

Vereinfachung und Entbürokratisierung

Wir werden nächstes Jahr den 2018 begonnen Prozess zur Neuordnung des Energierechts fortsetzen. Die anstehenden Strukturentscheidungen zur Kohle und zum Energiemarktdesign sowie die Umsetzung des Europarechts bieten viele zusätzliche Ansatzpunkte, die gewachsene Komplexität des Energierechts im Hinblick auf eine Neusystematisierung, Vereinfachung und übergreifende Neustrukturierung zu analysieren. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, für Investoren und die anderen Beteiligten die Anwendung des Rechts und für die Politik die Steuerung der Energiewende zu erleichtern.