Analyse zu rechtlichen Hindernissen für Erneuerbaren-Aggregation veröffentlicht

Die Stiftung erarbeitet Vorschläge für eine Verbesserung des Rechtsrahmens für die Aggregation von EE-Strom auf europäischer Ebene.

Nicht nur der deutsche, sondern auch der europäische Strommarkt befindet sich in einem Prozess der Neuordnung. Große Veränderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Erzeugungsmixes und des Strommarktdesigns stehen an. Insbesondere der stetig wachsende Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erfordert neue Überlegungen hinsichtlich der Integration grünen Stroms in die bestehenden Strukturen und einer neuen Ausrichtung des Stromsystems als Ganzes. Für Erzeuger von Erneuerbaren-Strom und neue Akteure, die sich auf die Vermarktung nachhaltig erzeugten Stroms spezialisieren, ist dieser Prozess mit Herausforderungen, aber auch neuen Chancen verbunden.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Veränderungen auf nationaler und europäischer Ebene seit Längerem aus rechtswissenschaftlicher Sicht analysiert. Im Rahmen des von der EU-Kommission mittels einer Zuwendung geförderten Forschungsvorhabens „Best practices and implementation of innovative business models for Renewable Energies aggregatorS“ (BestRES) untersucht sie nunmehr zusammen mit einem Konsortium in neun europäischen Vergleichsstaaten insbesondere die Rolle sogenannter „energy aggregators“. Aggregatoren entwickeln neue Geschäftsmodelle, um durch die Zusammenfassung von Grünstromerzeugung oder der Nachfrage nach Grünstrom neue Vermarktungsoptionen zu verstetigen.

Wie kann Grünstrom stärker in die Geschäftsmodelle von Aggregatoren einbezogen werden?

Als rechtswissenschaftlicher Partner im Konsortium analysiert die Stiftung Umweltenergierecht, welche rechtlichen Hemmnisse hierbei bestehen und wie diese u.a. durch Gesetzgebung auf europäischer Ebene beseitigt werden könnten. Ein erster Projektbericht über die Analyse der derzeit bestehenden rechtlichen Barrieren für eine stärkere Einbeziehung von Grünstrom in die Geschäftsmodelle von Aggregatoren wurde nunmehr veröffentlicht und kann über die Projektseite auf der Homepage abgerufen werden.

Die Projektpartner Technische Universität Wien und 3E aus Brüssel untersuchen derzeit neue Ansätze für die Fortentwicklung bestehender Geschäftsmodelle aus technischer und ökonomischer Sicht. Die Wissenschaftler der Stiftung begleiten diesen Prozess und werden als nächste Schritte konkrete Vorschläge für eine Verbesserung des Rechtsrahmens für die Aggregation von Erneuerbaren-Strom auf europäischer Ebene und in einer Auswahl von EU-Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland, erarbeiten.

https://stiftung-umweltenergierecht.de/projekte/bestres/