Fritz Eberlein: Ein erfahrener Wasserkraftbetreiber setzt auf Planungssicherheit

Herr Eberlein, Sie betreiben mehrere Wasserkraftanlagen. Wie sind Sie zu diesem Bereich der erneuerbaren Energien gekommen?

Fritz Eberlein ist Gesellschafter und Geschäftsführer der AUF Eberlein & Co. GmbH.

Fritz Eberlein: Ich bin erblich bedingt und als Hobby zu dem Thema Wasserkraft gekommen. Nach mehreren Jahren Suche habe ich 1996 eine erste Wasserkraftanlage selber erworben. Diese wurde umfangreich modernisiert und wird von mir weiter bis heute betrieben. Nachdem ich viel Freude mit dem Thema habe und hatte und das Glück, dieses Feld weiter ausbauen zu können, ist daraus nun ein kleines Wasserkraftwerk-Unternehmen geworden, das ich an einigen Anlagen zu 100 % und an anderen mit Partnern zusammen betreiben darf.

Welche Rolle wird die Wasserkraft in Zukunft bei der Energiewende spielen?
Fritz Eberlein ist Planer an mehreren Anlagen bis 5 MW.

Fritz Eberlein ist Planer an mehreren Anlagen bis 5 MW.

Fritz Eberlein: Ich denke, die Wasserkraft erzeugt zwar insgesamt eine geringe Menge an Energie in Deutschland, jedoch in einigen Regionen relevante und erhebliche Mengen. Gleichzeitig ist die Qualität der dort erzeugten Energie durch die Planbarkeit und Dauerlast als sehr hoch einzuschätzen. Ebenso findet durch die (kleine) Wasserkraft eine Netzstützung statt, die wiederum für die hohe Qualität der darin erzeugten Energie spricht. Ich gehe also davon aus, dass die Wasserkraft auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Netz und bei der Energiewende spielen wird.

Welche Impulse im Rechtsrahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich für eine erfolgreiche Energiewende?
Fritz Eberlein betreibt mehrere Wasserkraftanlagen.

Fritz Eberlein betreibt mehrere Wasserkraftanlagen.

Fritz Eberlein: Zunächst mal zu der Rolle der kleinen Wasserkraft: Hier finde ich es entscheidend, dass die festen Vergütungssätze auch in Zukunft Bestand haben und insbesondere für die kleinste Wasserkraft auch kostendeckend angehoben werden. Aufgrund der extrem langen Vorlaufzeiten für Planungs- und Genehmigungsverfahren ist dies aus meiner Sicht unablässig. Ich selbst habe zum Teil Genehmigungsverfahren, welche inklusive der Vorbereitung 5 bis 10 Jahre bis zur Genehmigung erfordern. Dafür ist für eine Planungssicherheit auch eine Sicherheit in Bezug auf die Finanzierung dringend erforderlich. Insgesamt sehe ich demzufolge die Veränderung zu den Ausschreibungsverfahren auch in der Windenergie und der Photovoltaik im Bereich unter 5 MW sehr kritisch. Im Bereich Wasserkraft ist dies aufgrund der geringen Anzahl von Standorten und den langen Vorlaufzeiten kein adäquates Mittel und würde zum Abbrechen von Modernisierungen und Neubauten führen. Demzufolge würde ich gerade in diesem privat-unternehmerisch orientierten kleinen Bereich der Wasserkraft ganz stark auf Sicherheit in der Vergütung setzen.

Warum fördern Sie die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht?

Fritz Eberlein: Ich finde es dringend erforderlich, dass unabhängige und kompetente Stellen sowohl den Gesetzgeber als auch die Anlagenbetreiber mit Informationen versorgen können. Dass dies durch Vorträge, Informationsveranstaltungen und Netzwerktreffen erfolgt, ist ein wichtiger Baustein für mich als Anlagenbetreiber und in der unabhängigen Vertretung bzw. Beratung gegenüber dem Gesetzgeber. Aus diesem Grunde unterstütze ich Ihre Stiftung gerne, welche ich als fachlich sehr kompetent empfinde und erfahren habe.