Auch 2020 stellen wir uns den zentralen Fragen der Energiewende!

Auch das neue Jahr wird durch die politische Suche nach dem richtigen Rechtsrahmen für die Energiewende in der EU und Deutschland geprägt sein. Die Klimaschutzziele sind zwar ambitionierter geworden, aber der instrumentelle Rahmen zur Erreichung dieser Ziele kann damit noch nicht Schritt halten. Im Gegenteil: Die Probleme treten mit dem heutigen „veralteten“ Recht umso deutlicher zutage. Daher braucht es weitere Gesetzgebungsverfahren, die sich für 2020 bereits ankündigen. Diese Entwicklungen werden neben grundsätzlichen Forschungsfragen des Umweltenergierechts unsere Arbeit im nächsten Jahr prägen.

Impulse für neues Europarecht

Viele Impulse für die Rechtsentwicklung kamen in jüngerer Zeit aus der EU und auch im neuen Jahr wird das Europarecht Schrittmacher bleiben: Neben der Umsetzung des Clean Energy Package in deutsches Recht stehen vor allem ambitioniertere europäische Klimaschutzziele im Zentrum der Entwicklungen. Für die Stiftung Umweltenergierecht wird die Entwicklung des Europarechts aufgrund seiner prägenden Auswirkungen auf die Rechtsstrukturen aller Ebenen ein wichtiger Forschungsbereich bleiben. Dies gilt sowohl im Hinblick auf kurzfristige Implikationen als auch auf sehr grundsätzliche Perspektiven, wie sie sich etwa bei der Neufassung der Energiesteuer-Richtlinie abzeichnen.

Ausbau der Windenergie und Photovoltaik

Die Energiewende und damit der Klimaschutz werden nicht gelingen, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht entschlossen fortgesetzt wird. Doch wie muss dafür der Rechtsrahmen besonders für den Windenergie- und PV-Ausbau umgestaltet werden? Diese Forschungsfrage stellt sich nicht nur im Hinblick auf die Fortführung der Arbeiten der Koordinierungsstelle Windenergierecht, sondern wird auch in verschiedenen Forschungsvorhaben eine zentrale Rolle spielen.  Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive wollen wir Impulse geben, wie die bestehenden Probleme – etwa zu Genehmigungshindernissen oder fehlender Flächenverfügbarkeit – gelöst werden können.

Neuordnung des Energierechts

Wo gehen wir hin? Wo kommen wir her? Kommen Sie mit uns ins Gespräch auf unserer Frühjahrstagung am 1./2. April 2020 in Berlin.

Die Neuausrichtung des Energierechts hat infolge von Liberalisierung und Energiewende zu einer massiven und in vielen Fällen unnötigen Zunahme der Regelungskomplexität geführt. Diese hat das Potenzial, zukünftige Investitionen zu behindern oder gar zu unterbinden. Mit unserem Vorhaben Neuordnung Energierecht werden wir 2020 erste Orientierungspunkte setzen, wie ein gut strukturiertes, transparentes und widerspruchfreies Energierecht aussehen kann, um die Rechtssicherheit für die Normadressaten zu erhöhen. Das umfasst auch eine Vereinfachung der Strompreisbestandteile. Wir möchten Sie schon heute einladen, diesen Prozess zu begleiten und die Zwischenergebnisse mit uns zu diskutieren.