Dezentrale Akteure treiben europaweiten Vormarsch erneuerbarer Energien an

Die Ergebnisse des EU-Winterpakets unterstreichen einmal mehr die entscheidende Rolle, die dezentrale Akteure künftig auf dem Energiemarkt spielen werden. Der zentralisierte Markt wandelt sich zunehmend zu einem Markt, an dem verschiedene kleinere Akteure wie aktive Kunden, Eigenverbraucher und lokale Energiegemeinschaften beteiligt sind. In diesem Kontext hat die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „BestRES“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Aggregatoren als Bindeglied zwischen dezentralen Akteuren und dem Energiemarkt untersucht.

Während dezentrale Akteure essenziell für den künftigen Erfolg erneuerbarer Energien sind, ist deren ökonomisch erfolgreiche Teilnahme am Markt oft mit Hürden verbunden. Aggregatoren können die Markchancen dezentraler Akteure verbessern und damit die Erzeugung sowie die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien fördern. Ein Aggregator übernimmt zunächst die Funktion einer Art Sammelbeckens für die Last von Endverbrauchern oder sonstige verfügbare Kapazitäten einzelner nicht miteinander verbundener Marktteilnehmer, um diese dann ökonomisch möglichst sinnvoll wieder zu verteilen.

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene stellen sich insbesondere aus rechtlicher Sicht mannigfaltige Fragen zu diesem Thema, die Kern des von der EU-Kommission geförderten Forschungsvorhabens mit dem Titel „Best practices and implementation of innovative business models for Renewable Energy aggregatorS (BestRES)“ waren. Ein Schwerpunkt des Projektes lag darin, das durch das EU-Winterpaket hervorgegangene neue Recht für Aggregatoren erstmalig zu strukturieren. Dabei wurde der mögliche Änderungsbedarf nationaler Rechtsordnungen beleuchtet, um Aggregatoren in ihrer Rolle zu stärken, kleineren Akteuren bessere Chancen am Energiemarkt zu geben.

Die Wechselwirkung zwischen nationalem und europäischem Recht

Aus dem Europarecht ergeben sich zahlreiche Vorgaben für das deutsche Recht.

Bei der Analyse des europäischen Rechts und dem Abgleich mit den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zeigt sich insbesondere, wie wichtig die dynamische Wechselwirkung dieser Bereiche ist. Das Europarecht ist dem nationalen Recht übergeordnet und macht den nationalen Rechtsordnungen daher in vielen Aspekten Vorgaben. Deshalb sind Änderungen auf EU-Ebene wie zum Beispiel durch das EU-Winterpaket von besonderer Bedeutung für die Gestaltung des Rechts der Mitgliedstaaten. Allerdings muss bei der Entwicklung und Interpretation von europäischem Recht auch immer das nationale Recht beachtet werden. Nicht jeder Aspekt soll durch die Europäische Union geregelt werden, um die Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten zu bewahren. Die nationalen Rechtsordnungen sowie die Regelungen auf EU-Ebene stehen somit in einer stetigen Wechselwirkung zueinander. Diese entscheidet maßgeblich über die künftigen Energiemärkte und somit auch über die Rolle von Aggregatoren und dezentralen Akteuren.

Wichtige Handlungsempfehlungen

Fabian Pause

Fabian Pause, Leiter des Projektes BestRES, und Dr. Maximilian Wimmer haben verschiedene Geschäftsmodelle von Aggregatoren in neun EU-Staaten analysiert und darauf Handlungsempfehlungen für einen zukünftigen Rechtsrahmen für Aggregatoren auf nationaler Ebene entwickelt. Trotz einer grundsätzlich positiven Bewertung des neuen europäischen Rechtsrahmens durch das EU-Winterpaket, lassen die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten noch Raum für Verbesserungen. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen wie der Zugang zum sowie die Teilnahme am Strommarkt, die Bedeutung von Datenschutz und -austausch, aber auch die Ausgestaltung von Netzgebühren und -tarifen. Wichtig für Aggregatoren ist insbesondere, dass sie zukünftig ohne Hindernisse am Energiemarkt teilnehmen und vor allem auch im Bereich der Regelenergie tätig sein können, um die zur Verfügung stehende Flexibilität ihrer Kunden effektiv zu nutzen. Andererseits ist der Zugang zu Kundendaten in Echtzeit ein essentieller Faktor für ein erfolgreiches Aggregatoren-Geschäftsmodell. Um dezentrale und flexible Geschäftsmodelle nicht zu bremsen, sondern voranzutreiben, sollte ein passendes Design für Netzgebühren und -tarife entwickelt werden.

Das Thema Aggregatoren wird weiterhin viele Diskussionen auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten aufwerfen, in die sich die Stiftung Umweltenergierecht auch zukünftig aktiv mit Analysen und Vorträgen einbringen wird.