Bundestag und Bundesrat beschließen EEG 2017 – Stiftung Umweltenergierecht aktualisiert Synopse zum EEG

Würzburg, 8. Juli 2016

Heute Vormittag wurde das „Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ vom Bundestag in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und verabschiedet, am Nachmittag hat der Bundestag darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass damit das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des EEG abgeschlossen ist. Für das Inkrafttreten des EEG 2017 ist damit nur noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt, außerdem ist noch die Beihilfegenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat anlässlich des nunmehr abschließend feststehenden Inhalts des EEG 2017 die bereits zum Regierungsentwurf vom 8. Juni 2016 erstellte Synopse zum Vergleich der Neuregelungen zum EEG 2014 und der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) aktualisiert und die im Bundestag vorgenommenen Änderungen eingearbeitet. Die aktualisierte Synopse können Sie hier abrufen.

Ihre Anregungen und Kommentare zur Synopse nehmen wir gerne unter SynopseEEG2017@stiftung-umweltenergierecht.de entgegen.