Abschaffung der Einspeisevergütung im EEG: Ein Paradigmenwechsel bei der Förderung?

Würzburg, 29. September 2026

Mit dem Entwurf für das EEG 2027 soll der Förderrahmen für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt wesentlich geändert werden. Die klassische Einspeisevergütung soll für die Anlagen entfallen, die ab dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig soll für neue Anlangen die mit der Marktprämie geförderte Direktvermarktung grundsätzlich erst ab einer Anlagengröße von 25 Kilowatt möglich sein.

In dem neuesten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 62 analysieren Dr. Yvonne Kerth und Anna Seußler Becerra von der Stiftung Umweltenergierecht die geplanten Änderungen und zeigen insbesondere die künftigen Optionen für kleine Anlagen auf. Es zeigt sich, dass für neue EE-Anlagen unter 25 Kilowatt – vorbehaltlich der befristeten Übergangsförderregeln – die finanzielle Förderung entfallen würde. Somit bliebe hier nur der Eigenverbrauch, die Direktvermarktung ohne Förderung oder die unentgeltliche Abnahme. Die Autorinnen sprechen daher von einem Paradigmenwechsel.