Genehmigungsbeschleunigung beim Verteilernetzausbau: Spielräume für mehr Verfahrensfreiheit?
Wie lassen sich Genehmigungsverfahren für Stromverteilernetze beschleunigen? In einer aktuellen Studie der Stiftung Umweltenergierecht werden die europarechtlichen Spielräume und Hürden für mehr Verfahrensfreiheit näher untersucht. Ein besonderer Blick gilt dabei den aktuellen EU-Vorschlägen. Könnten diese etwas an der aktuellen Rechtslage verändern?
Der Ausbau der Stromverteilernetze ist eine der zentralen Herausforderungen für das Gelingen der Energiewende. Sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene rückt daher auch die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Verteilernetzprojekte in den Fokus, nachdem in den letzten Jahrzehnten vielfach das Übertragungsnetz im Mittelpunkt gesetzgeberischer Aktivitäten stand. Denn eine der Ursachen für deren schleppenden, aber nötigen Ausbau sind langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Umweltenergierecht in der aktuellen Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 51 europarechtliche Hürden und Spielräume für mehr Verfahrensfreiheit bei Ersatzneubauten, Änderungen und Erweiterungen untersucht. Dabei ging das Forschungsteam auch der Frage nach, ob diese Hürden durch die aktuellen Regelungsvorschläge auf EU-Ebene abgebaut werden.
Europäischer Gesetzgeber schreitet voran
Auf EU-Ebene bildet das Ende 2025 vorgestellte European Grids Package den bislang umfassendsten Ansatz zur Beschleunigung des Netzausbaus. Die Europäische Kommission reagiert damit auf die Erkenntnis, dass Netzprojekte in Europa mitunter zehn Jahre und länger dauern, wobei mehr als die Hälfte der Zeit auf Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren entfalle.

Beim Netzausbau ist das Thema Verfahrensbeschleunigung von besonderer Bedeutung. (Foto: Analogicus/Pixabay)
Das Paket umfasst neben einer Überarbeitung der TEN-E-Verordnung auch einen Richtlinienvorschlag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen wie Strom- und Gasnetze, Speicher und Ladestationen, die für die Integration erneuerbarer Energie in das Energiesystem von entscheidender Bedeutung sind. Bislang fehlt es nämlich auf Unionsebene an einem allgemeinen Genehmigungsverfahren für Energieinfrastruktur. Ziel ist daher die Einführung eines europaweit einheitlichen Rahmens mit verbindlicheren Fristen, digitalen Verfahren und gezielter Flexibilität bei der Anwendung von Umweltvorschriften.
Für den Verteilernetzausbau besonders relevant sind die vorgesehenen Prüfungserleichterungen für Umbau, Modernisierung und Repowering bestehender Infrastrukturen, aber auch für den Bau neuer Verteilernetzprojekte. „Solche Prüfungserleichterungen sind von entscheidender Bedeutung für die Frage nach mehr Verfahrensfreiheit. Sie standen daher im Fokus unserer Untersuchung“, so Dr. Frank Sailer, Forschungsgebietsleiter einer der beiden Autoren der Studie.
Geplant sind zudem zentrale Anlaufstellen zur Koordinierung der Verfahren, verkürzte Genehmigungsfristen und die verstärkte Digitalisierung von Antragsunterlagen. Darüber hinaus soll die Vermutung eines überragenden öffentlichen Interesses festgeschrieben werden. „Im Konfliktfall mit anderen Schutzgütern sollen Netzprojekte dadurch in der Abwägung gestärkt werden. Für Deutschland wäre das allerdings nichts Neues, da es eine solche Festschreibung für Verteilernetze bereits gibt und daher kein Umsetzungsbedarf besteht.“ Gemeint ist damit § 14d Abs. 10 EnWG.
Eng mit dem Grids Package verbunden ist der sogenannte Umweltomnibus der Europäischen Kommission. Dieser verfolgt das Ziel, Verwaltungsaufwand abzubauen und Umweltprüfungen effizienter zu gestalten, ohne das Schutzniveau bzw. bestehende Umweltstandards abzusenken. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte und digitalisierte Umweltprüfungen, zentrale Anlaufstellen, verkürzte Fristen sowie standardisierte Datengrundlagen. „Es bleibt insgesamt abzuwarten, ob und wie sich die Vorschläge im europäischen Gesetzgebungsverfahren weiterentwickeln werden und wie groß die Spielräume für den nationalen Gesetzgeber zur Regelung von mehr Verfahrensfreiheit am Ende wirklich sein werden“, erläutert Maria Deutinger, wissenschaftliche Referentin und Mitautorin der Studie.
Beschleunigungsdiskussion auch in Deutschland
Auch in Deutschland gewinnt die Diskussion zunehmend an Dynamik. Die Bundesregierung hat die Vorlage eines eigenen Verteilnetzpakets bis Jahresende angekündigt. Ziel ist es, die Realisierungszeiten von Netzprojekten zu halbieren und gleichzeitig Digitalisierung, Finanzierung und Netzauslastung zu verbessern. Dabei wird ausdrücklich auf die Möglichkeiten verwiesen, die das europäische Grids Package für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren eröffnet. Geplant sind unter anderem flexiblere Planfeststellungsverfahren, gestraffte Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Stichtagsregelungen und eine stärkere Digitalisierung.

Foto: Die Bundesregierung hat ein Verteilernetzpaket bis Ende 2026 angekündigt. (Foto: Digdeman/Pixabay)
Parallel dazu gibt es seit geraumer Zeit verschiedene Vorschläge zur Reform der Genehmigungsprozesse für Verteilernetze. Die Vorschläge gehen von einer Ausweitung vereinfachter Anzeigeverfahren über Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen bis hin zur stärkeren Nutzung von Genehmigungsfiktionen. Vor allem aber sollen Ersatz- und Verstärkungsmaßnahmen an bestehenden Leitungen deutlich einfacher genehmigt werden, da sie bislang häufig dieselben langwierigen Verfahren durchlaufen müssen wie vollständige Neubauprojekte.
„Da es häufig nicht ,die‘ eine Ursache für Verzögerungen gibt, dürfte ein ganzes Maßnahmenbündel zur Beschleunigung der Verfahren notwendig sein“, erklärt Dr. Frank Sailer. „Wir werden die Diskussionen und rechtlichen Entwicklungen weiter begleiten und ihre Bedeutung für den weiteren Verteilernetzausbau analysieren.“
