Mehr Verfahrensfreiheit für die Ertüchtigung bestehender Verteilernetze? (Unions-)rechtliche Spielräume und Grenzen

Würzburg, 30. September 2026

Damit die Energiewende gelingen kann, müssen die Kapazitäten im Stromverteilernetz deutlich ausgebaut werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Ertüchtigung bestehender Verteilernetze. Erschwert wird diese jedoch unter anderem durch langwierige Genehmigungsverfahren. Inwieweit wäre hier zur Beschleunigung mehr Verfahrensfreiheit (unions-)rechtlich zulässig und welche rechtlichen Folgen könnten sich ergeben?

Diesen Fragen wenden sich Maria Deutinger und Dr. Frank Sailer in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 51 zu. Ihr Fazit: Das derzeit für Ertüchtigungsvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren könnte bereits heute abgeschafft werden. Allerdings muss den im Einzelfall ggf. einschlägigen Prüf- und Entscheidungspflichten aus dem europäischen Umweltrecht Rechnung getragen werden (z. B. FFH-Verträglichkeitsprüfung), was einer vollständigen Verfahrensfreiheit entgegensteht. Zusätzliche Spielräume in Sachen Verfahrensfreiheit könnten sich hier jedoch im Zuge des „Grids Package“ und „Umweltomnibus“ künftig ergeben.

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