Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

bereits seit den im Februar bekannt gewordenen Leaks beschäftigen das Netzpaket und die Novelle des EEG die Energiebranche intensiv. Im Mittelpunkt steht dabei die Diskussion um den Redispatchvorbehalt und mögliche Alternativen. Dass dabei auch flexible Netzanschlussverträge diskutiert werden, überrascht, wenn man sich vor Augen führt, dass sowohl der Redispatchvorbehalt als auch flexible Netzanschlussverträge eine zentrale Schwachstelle haben: das Erfordernis einer vertraglichen Einigung. Selbst eine Pflicht zur Gewährung eines vertraglichen Netzanschlussanspruchs kann aber kein adäquater Ersatz für einen gesetzlichen Anspruch sein.

Führt man sich die Konsequenzen eines vertraglichen Netzanschlusses für eine Erneuerbare-Energie-Anlage in einem Netzabschnitt mit einem Engpass vor Augen, wird deutlich, dass der Anschluss für den Netzbetreiber Nachteile, jedoch keine betriebswirtschaftlichen Vorteile mit sich bringt. Ohne Vorteile entfällt aber das für einen Vertrag zwingend erforderliche Eigeninteresse. Es wäre daher rational, die Vertragsverhandlungen scheitern zu lassen oder zumindest so weit wie möglich hinauszuzögern– zumal eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss nicht effektiv durchgesetzt werden könnte.

Besonders bei kontroversen Veränderungsvorschlägen wie dem Redispatchvorbehalt ist es nicht untypisch, dass sich die Diskussionen auf das scheinbar Offensichtliche fokussieren und häufig die erst auf den zweiten Blick erkennbaren Details, Wechselwirkungen und übergeordneten Zusammenhänge übersehen werden. Daher gehört es gerade auch zu den Aufgaben der Wissenschaft, den Dingen auf den Grund zu gehen, hinter das Vordergründige zu blicken und differenziert auf die Wirkungen von Änderungen und mögliche Alternativen hinzuweisen.

Dieser Tiefgründigkeit wollen wir nicht nur zur Frage des Redispatchvorbehaltes – hier können Sie sich bald auf ein Gutachten zu den unionrechtlichen Vorgaben für den Anschluss von EE-Anlagen im Fall von Netzengpässen freuen – bestmöglich gerecht werden. Es wird uns umso besser gelingen, je stärker wir von Ihnen lernen dürfen. Ab Mai wird uns daher sehr interessieren, wo wir genauer hingucken sollten und was Sie sich konkret von unserer Forschung in den nächsten fünf Jahren versprechen. Ihre Hinweise und Impulse werden wir bei der Ausarbeitung unseres Forschungsprogramms für 2027 bis 2031 berücksichtigen. Neben der Ausarbeitung unseres mittelfristig ausgerichteten Forschungsprogramms werden wir uns aber selbstverständlich auch weiterhin mit den kurzfristigen Entwicklungen befassen – hierfür sind auch die im aktuellen Newsletter enthaltenen Einblicke das beste Beispiel.

Wenn Sie sich für eine vertiefte und zugleich breit angelegte Auseinandersetzung mit dem Netzpaket und der EEG-Novelle interessieren, möchte ich Sie auch an dieser Stelle zu den 29. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 23. und 24. September nach Würzburg einladen. Im Rahmen unserer Jahrestagung stehen insbesondere die neuen Rahmenbedingungen für Netzanschluss und EE-Förderung im Fokus – wie gewohnt mit hochkarätigen Referierenden aus Wissenschaft und Praxis. Bereits am 23. September erwarten Sie zudem zwei Fokus-Sessions zum EU-Klimaziel 2040 sowie zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz und Fernwärmepaket. Sichern Sie sich noch bis Ende Mai Ihren Platz zum vergünstigten Frühbuchertarif. Wir freuen uns schon sehr auf spannende Gespräche und einen interessanten Austausch mit Ihnen!

Wenn Sie nicht bis zum September warten möchten: Im Rahmen unserer Online-Seminarreihe „EEG 2027 und Netzpaket: Das wöchentliche Reform-Update“ widmen wir uns ab dem 6. Mai immer mittwochs jeweils von 10:00 bis 11:00 Uhr in einem kompakten Deep Dive den verschiedenen Themenkomplexe der laufenden Reformvorhaben.

Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen und wünsche Ihnen viel Spaß mit der Lektüre unseres Newsletters!

Herzliche Grüße
Ihr Thorsten Müller