„Für den weiteren Ausbau der Windenergie spielt nach unserer Erfahrung die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Rolle“

Hans-Detlef Feddersen war 1991 Mitbegründer des ersten Bürger-Windparks in Deutschland. Er war zudem Mitbegründer der Bürger-Windpark Lübke-Koog GmbH & Co. KG und seit dem einer der Geschäftsführer.

Hans-Detlef Feddersen lächelt in die Kamera

Hans-Detlef Feddersen ist Geschäftsführer der Bürger-Windpark Lübke-Koog GmbH & Co. KG. (Foto: BWP Lübke-Koog)

Frage: Herr Feddersen, was hat Sie bewogen in die Erneuerbaren-Branche einzusteigen?

Hans-Detlef Feddersen: In einer ländlichen Küstenregion, die stark von der Landwirtschaft geprägt und somit vom Strukturwandel betroffen ist, erschien im Jahr 1991 die Planung von Windenergieanlagen als eine Möglichkeit, langfristig zusätzliche Einnahmen generieren zu können. Zudem war zu der Zeit der Begriff „Erderwärmung“ nicht mehr unbekannt. Nur durch einen Deich von der Nordsee getrennt und die Tatsache, in einem Haus auf „NULL-NULL“ über dem Meeresspiegel zu leben, war ein weiteres Motiv für eine klimaneutrale Energieerzeugung.

Der Bürgerwindpark Lübke-Koog gilt als einer der ersten und erfolgreichsten Bürgerwindparks Deutschlands. Was war aus Ihrer Sicht der entscheidende Faktor, dass heute so viele Menschen im Koog Anteilseigner sind?

Auch wenn das Stromeinspeisungsgesetz vom 1. Januar 1990 den Anspruch auf eine Vergütung für den Strom aus regenerativen Quellen festlegte, so war auf der anderen Seite die Lebensdauer von den größer werdenden Windenergieanlagen nicht wirklich klar. Von gesicherten Windprognosen ganz zu schweigen. Infolgedessen war einigen planenden Landwirten weder die Realisierung noch die erhebliche Summe an erforderlichem Eigenkapital gesichert. Daher wurden kurzentschlossen alle 70 Haushalte in der Gemeinde angeschrieben, ob sie Interesse hätten, an der Planung mitzuwirken. Alle gleichberechtigt. Ausgang ungewiss. 44 Bürgerinnen und Bürger wurden im Frühjahr 1991 Gesellschafter der Bürger-Windpark Lübke-Koog GmbH. Im Zuge von später folgenden Repowering-Maßnahmen wurde allen Gemeindemitgliedern nochmals die Möglichkeit zur Beteiligung angeboten. Seitdem sind fast 90 Prozent der volljährigen Einwohner auch Anteilseigner – verbunden mit einer überragenden Akzeptanz der Windenergie.

Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um die Windenergie in Deutschland zu stärken?

Stichwort: Akzeptanz. Für den weiteren Ausbau der Windenergie spielt nach unserer Erfahrung die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Rolle. Sie zu Teilhabern der Entwicklung zu machen ist daher so wichtig, weil die Anlagen – anders als Großkraftwerke – weit im Land verteilt und bei vielen Mitbürgern in Sicht und zum Teil auch in Hörweite stehen. Rahmenbedingungen im EEG müssen so gesetzt werden, dass eine Beteiligung zur Beteiligung möglich sein kann. Auch die Kommunale Beteiligung (§ 6 EEG) dient diesem Ziel. Insbesondere bei den enger werdenden Marktbedingungen, die vermutlich zu einer Reduzierung des Gewerbesteueraufkommens führen werden.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Die administrativen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für Wind- und insbesondere Bürgerenergie-Projekte wie das unsere. Die Erkenntnisse aus der wichtigen Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht ermöglichen uns, die Kernpunkte zukünftiger Entwicklungen in unser Tagesgeschäft sowie in Überlegungen für die Zukunft mit einzubeziehen.