Wird die Wärmewende gelingen? Gesetzgeberische Anstrengungen auf europäischer und nationaler Ebene vor Abschluss

Die Wärmewende ist thematisch in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Dies zeigt nicht zuletzt die jüngste Diskussion in Politik und breiter Öffentlichkeit zum Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz. Flankiert von weiterem Diskussionspotential auf europäischer Ebene in den Bereichen Wärme, Kälte und besonders der Gebäudedekarbonisierung, ergeben sich vielfältige Rechtsfragen, mit denen sich die Stiftung Umweltenergierecht intensiv befasst.

Mit Blick auf die Energie- und Klimakrise und den Problemen bei der Gasversorgung rückt die Frage mehr und mehr in den Fokus, wie das Thema Wärme und Kälte zukünftig gehandhabt werden soll. Nicht zuletzt, weil noch mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Energien gedeckt wird, gilt es hier, zügig passende Lösungen zu entwickeln. Besonders, wie Deutschland zukünftig heizen wird, ist anlässlich der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft verkürzt als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – zum Streitpunkt geworden.

Im Zentrum der Diskussion steht die Pflicht, dass neue Heizungen in Gebäuden 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollen, sowie die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung. Hinzu kommen Vorgaben aus Europa, die sich in den Richtlinien für Erneuerbare Energien, Energie- und Gebäudeeffizienz finden. Auch hier wurde die Schärfe mancher Regelungen, besonders mit Blick auf möglicherweise verpflichtende Gebäudesanierungen, bereits teils heftig kritisiert. Auch die Verfassungskonformität wird zum Teil bezweifelt. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht stellen sich Fragen auf allen Hierarchie- und Umsetzungsebenen, ausgehend vom EU-Recht über das Grundgesetz bis hin zum einfachen nationalen Recht und daraus folgenden Verwaltungsakten. Diesen Fragen geht die Stiftung Umweltenergierecht in ihren Forschungsprojekten nach.

Wie wird Deutschland in Zukunft klimaneutral heizen?

GEG-Novelle als wichtiger Baustein der Wärmewende

Als Teil des Beratungskonsortiums zur GEG-Novelle beschäftigt sich die Stiftung Umweltenergierecht vertieft mit rechtlichen Fragen rund um die zukünftige Wärmeversorgung. Es geht dabei auch um die Umsetzung neuer Regelungen der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, abgekürzt: EPBD). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit diesem Vorhaben Instrumente erarbeiten, die auf die Dekarbonisierung des Wärmesektors bis 2045 zielen. Dabei sollen vorrangig Vorschläge zur Weiterentwicklung des GEG erarbeitet und bewertet werden und gebäuderelevante Aspekte aus der EPBD-Novelle und anderer Richtlinien einbezogen werden.

„Eine Bestandsaufnahme des bestehenden Rechts im Gebäudesektor ist erforderlich, damit wir überhaupt Empfehlungen geben können. Daran anknüpfend möchten wir die europäische und nationale Rechtslage abgleichen, um sie zielgenau fortentwickeln zu können. Das Ziel ist, die Emissionen im Gebäudebereich gemäß dem Zielpfad des Klimaschutzgesetzes bis 2030 und darüber hinaus zu senken“, sagt Dr. Maximilian Wimmer, Wissenschaftlicher Referent bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Kommunale Wärmeplanung als Kompass auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung

Die kommunale Wärmeplanung gilt als ein zentrales strategisches Instrument, um das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor bis 2045 zu erreichen. Die Stiftung Umweltenergierecht beschäftigt sich schon lange und intensiv mit dieser Thematik. Im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung (KoWaP)“ wurden die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne untersucht, die bislang vor allem auf Landesebene entwickelt wurden. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung dieser Pläne, beispielweise im Rahmen der Bauleitplanung, analysiert. So sind Wärmepläne bei der Aufstellung von Bauleitplänen bislang nicht ausdrücklich zu berücksichtigen. Dies wird der Gesetzgeber aber voraussichtlich im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) im § 1 Abs. 6 BauGB entsprechend unseres Vorschlags ergänzen.

Ferner sind die Instrumente des besonderen Städtebaurechts zwar teilweise für die Umsetzung von Maßnahmen in Wärmeplänen nutzbar, aber noch nicht spezifisch darauf ausgerichtet. Hier könnte der Gesetzgeber darüber nachdenken, entweder die vorhandenen Instrumente anzupassen oder ein neues Instrument zu schaffen. „Damit kommunale Wärmepläne ihrer Leit- und Orientierungsfunktion gerecht werden können, müssen bereits bei ihrer Aufstellung die rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung berücksichtigt werden. Daher ist eine integrierte Betrachtung des Rechtsrahmens kommunaler Wärmepläne von großer Bedeutung“, stellt Steffen Benz, Wissenschaftlicher Referent bei der Stiftung Umweltenergierecht, fest. Mit dieser Erkenntnis begleiten wir die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne, die aktuell vor allem auf der Bundesebene erfolgt, in dem Anschlussprojekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung (KoWaP-Pro )“. In diesem Projekt widmen wir uns unter anderem den ordnungsrechtlichen Optionen bei der Umsetzung von Wärmeplänen und Rechtsfragen zur interkommunalen Zusammenarbeit.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument im Wärmebereich – es bleibt aber noch einiges zu tun.

Nächste Schritte auf dem Weg zum Gelingen der Wärmewende

Die GEG-Novelle sollte ursprünglich vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren wurde die Abstimmung jedoch vertagt. Nach der Sommerpause wurde das GEG jedoch vom Bundestag verabschiedet. Ausstehend ist noch die Verabschiedung des WPG, mit dem der Bund den Ländern den Rahmen für eine verpflichtende Wärmeplanung setzt. Die Stiftung Umweltenergierecht trägt durch Vorträge und Workshops schon jetzt gezielt dazu bei, die Entwicklungen aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht einzuordnen. Eingeladen ist nicht nur die Fachwelt, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit.

Dass die Gesetzgebungsprozesse zur Wärmewende noch weitere Anpassungen des Gesetzgebers durchlaufen werden, kann mit Blick auf Europa schon jetzt prognostiziert werden. Insbesondere die neue EPBD, aber auch die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie und die geänderte Erneuerbaren-Richtlinie enthalten Regelungen, die für die Wärmewende von Relevanz sind und in deutsches Recht überführt werden müssen. Die Stiftung Umweltenergierecht wird auch diese und weitere europarechtliche Prozesse des sogenannten „Fit for 55-Pakets“ weiterhin eng im Projekt „Auswirkungen des EU Green Deal auf das Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland“ (a.greed)“ begleiten und über das Fortschreiten der Wärmewende sowie ihren Weg zum Gelingen in Deutschland berichten.