Gutachten zum GEG und zur EPBD

Das Ambitionsniveau hin zur Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 muss sich auch im Gebäuderecht, insbesondere im Gebäudeenergiegesetz (GEG), niederschlagen. Es ist unstrittig, dass für dieses ambitionierte Ziel eine Verbrauchsreduktion durch baulichen Wärmeschutz und der Einsatz erneuerbare Energien in großem Maßstab erforderlich sind. Hierfür sind umfassende Weichenstellungen im GEG, auch beeinflusst durch neues europäisches Recht, vorzunehmen, die in diesem Vorhaben adressiert werden.

Laufzeit: 15. Dezember 2021 bis 14. Dezember 2024

Projektmittel: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundesstelle für Energieeffizienz

Projektpartner: ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, Guidehouse, Öko-Institut e.V., Deutsche Energie-Agentur dena, ibh Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH, iTG, FIW München

 

 

Projektbearbeitung

Dr. Maximilian Wimmer
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Oliver Antoni
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Susanne Weber
Tel: +49-931-79 40 77-0
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Inhalt

Das Ambitionsniveau hin zur Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 muss sich auch im Gebäuderecht, insbesondere im Gebäudeenergiegesetz (GEG), niederschlagen. Es ist unstrittig, dass für dieses ambitionierte Ziel eine Verbrauchsreduktion durch baulichen Wärmeschutz und der Einsatz erneuerbare Energien in großem Maßstab erforderlich sind. Parallel zur Diskussion in Deutschland werden auch auf EU-Ebene durch die Renovation Wave und die Novelle der Gebäuderichtlinie (EPBD) sowie weiterer Richtlinien neue Impulse gesetzt.

Eine Überarbeitung des GEG muss sowohl die Zielerreichung als auch einen volkswirtschaftlich guten und zugleich sozial verträglichen Transformationspfad miteinander in Einklang bringen. Wichtige Beiträge sind freiwilliges Handeln der Gebäudeeigentümer und Anreize aus dem Förder- und Steuerrecht; diese sind aber bei weitem nicht hinreichend zur Zielerreichung. Dem Ordnungsrecht kommt daher eine überragende Bedeutung zu. Das GEG gilt jedoch als ausgesprochen komplex und unbefriedigend im Vollzug.

Das Vorhaben zielt daher auf die Analyse, Bewertung sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im GEG und in der EPBD-Novelle sowie den gebäuderelevanten Aspekten der anderen Richtlinien im Lichte der politischen Festlegungen der neuen Bundesregierung. Hierzu soll die bestehende Anforderungssystematik im Gebäudesektor der europäischen sowie nationalen Rechtslage überprüft und erforderlichenfalls Alternativen erarbeitet werden. Dabei steht im Vordergrund, dass die neue Anforderungssystematik dazu beitragen muss, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich gemäß dem Zielpfad des Klimaschutzgesetzes bis 2030 und darüber hinaus weiter zu senken – um bis 2045 die Treibhausgasneutralität für Deutschland zu erreichen.