Schlaglichter

Neues Beratungsprojekt mit dem BMWK zur Stromspeicher-Strategie

Mit der Stromspeicher-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2023 eine Initiative gestartet, um den Hochlauf und die Systemintegration von Speichern zu unterstützen. Mit Guidehouse und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat die Stiftung Umweltenergierecht den Zuschlag erhalten, das BMWK bei der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie zu beraten. Startschuss war der 1. September 2024. Zusätzlich sind zwei weitere BMWK-Projekte künftig Teil der Arbeit der Stiftung: Das Projekt „Eckpfeiler eines dekarbonisierten EU-Strommarktes“ startete ebenfalls am 1. September 2024 und das Projekt „Wissenschaftliche Unterstützung im Rahmen des zukünftigen EU-Rahmens und der Zielarchitektur für erneuerbare Energien bis 2040“ ist im Entstehen.

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Umsetzung der Beschleunigungsgebiete in Deutschland: Zwei Online-Seminare der Stiftung

Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ beschlossen. Dieser setzt nicht nur die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach der geänderten Erneuerbare-Energie-Richtlinie in nationales Recht um, sondern beinhaltet auch weitere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) für Wind-, Solarenergie und Co. Und auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ sind Novellierungen im BauGB vorgesehen. Die Stiftung Umweltenergierecht hat in zwei Online-Seminaren die Inhalte der beiden Entwürfe analysiert und zentrale Fragen beantwortet.

Präsentationsfolien Online-Seminar I (Windenergie an Land)

Präsentationsfolien Online-Seminar II (Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB)


Beschleunigung der Energiewende in Bayern: Dr. Daniela Fietze als Sachverständige im Bayerischen Landtag

Dr. Daniela Fietze war am 16. Mai 2024 als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayrischen Landtags zum Thema Beschleunigung der Energiewende im Strombereich. In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass der Rechtsrahmen der Energiewende zwar stark bundes- und EU-rechtlich geprägt sei, Bayern aber Möglichkeiten habe, die Energiewende zusätzlich zu beschleunigen. Ein mögliches Beispiel seien (netzdienliche) Speicher im Quartier. Im Bereich des ordnungsrechtlichen „Forderns“ könne erwogen werden, die Solardachpflicht in Bayern auch auf Wohngebäude zu erstrecken. Im Bereich der rechtlichen Privilegierung empfahl sie, die Geltung der Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung für Windenergieanlagen aufzuheben.

Zur Stellungnahme


Das Projekt unIT-e² biegt auf die Zielgerade: Wie vereint man Energiewirtschaft und Elektromobilität?

Im Juli präsentierte das Verbundkonsortium des Projektes unIT-e², zu dem auch die Stiftung gehört, erste Projektergebnisse. Ziel des Forschungsvorhabens ist, Energiewirtschaft und Elektromobilität zusammen zu denken, Hemmnisse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen. Für die Stiftung sprachen Anna Papke zu bidirektionalem Laden, Dr. Tobias Klarmann zu § 14a EnWG und Dr. Johannes Hilpert beim Abschlusspanel. Unter dem Titel „Beyond the road“ wurde zudem ein Synthesebericht veröffentlicht, der sich dem Thema „Netzintegration der Elektromobilität“ widmet.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung – Datenschutz- und Datensicherheitsrecht

In dem im Juni veröffentlichten Abschlussbericht des Projekts „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ erörtern Carsten von Gneisenau, Dr. Maximilian Wimmer und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung. Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen haben dabei ergeben, dass der Rechtsrahmen zur Digitalisierung der Fernwärmeversorgung bereits wichtige Vorgaben für die Fernwärmeversorgung macht. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden und die einzuhaltenden Standards zur Sicherstellung der Cybersicherheit. Letztere wurden durch die jüngsten Rechtsentwicklungen gerade auch für Fernwärmeversorger relevant und insgesamt verschärft.

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Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV

In dem im Mai veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden dabei umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist.

Zum Aufsatz


Stiftung gedruckt, unterwegs (oder digital)

Die Stiftung Umweltenergierecht hat aktuell folgende Forschungsergebnisse veröffentlicht:

Stiftung gedruckt

Johanna Kamm,

EU-Strommarktreform: Was ändert sich für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien? (Teil 1)

Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2024, Heft 8-9, S. 308-312

Zusammenfassung

Tim Schilderoth, Tobias Klarmann, Johannes Hilpert, Markus Kahles,

Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf

Konsortium des Verbundprojekts unIT-e²,

Beyond the Road – Ergebnisbericht des Projekts unIT-e²

Ergebnisbericht vom 11. Juli 2024

FW-Digital – Digitalisierung der Technik und der Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungsstrukturen; Teilvorhaben: Entwicklung digitaler Wärmeversorgungsstrukturen und deutsche Beteiligung am IEA-DHC Annex XIII

Schlussbericht, Frankfurt/Würzburg, AGFW Heftreihe Forschung und Entwicklung, Köln/Würzburg, 30. Juni 2024

Frank Sailer, Saskia Militz ,

Gesetzgeberische Wertungsentscheidungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien – eine Zwischenbilanz zu Inhalt und Wirkungsweise von § 2 EEG 2023 und Art. 3 EU-Notfall-Verordnung

Zeitschrift für neues Energierecht 2024, Heft 2, S. 87-94

Zusammenfassung

Saskia Militz , Frank Sailer,

Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht zur Beschleunigung des Windenergieausbaus

Zwischenbericht im Auftrag des Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2024

Maximilian Wimmer,

Die Solarpflichten kommen

Solarthemen 2024, Ausgabe 575, S. 4

Jonas Otto, Nils Wegner,

Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB

Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 2024, Heft 4

Nils Wegner,

Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen – Eine empirische Untersuchung der Genehmigungspraxis im Zeitraum 2014 bis 2019

Oliver Antoni,

Das neue Wärmeplanungsgesetz – Spielräume zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne durch das Städtebaurecht

PLANERIN 2024, Heft 2, S. 9-11

 

Die Mitarbeiter der Stiftung Umweltenergierecht haben in den letzten Wochen zu folgenden Themen referiert:

Stiftung unterwegs (oder digital)

Johannes Hilpert, Tobias Klarmann,

Reformierung der Netzentgelte im Fokus – Welchen Maßstab gibt das EU-Recht vor?

Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, 25. September 2024

Nils Wegner, Maria Deutinger ,

Die Beschleunigungsgebiete für Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB für Wind-, Solarenergie und Co.

Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, 12. September 2024

Maria Deutinger , Frank Sailer,

Die Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land

Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, 5. September 2024

Steffen Benz, Oliver Antoni,

Rechtsfragen und Herausforderungen für den Flächenzugriff

Vortrag, Leuphana Energieforum, Lüneburg, 10. September 2024

Maria Deutinger , Frank Sailer,

Die Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land

Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, 5. September 2024

Anna Halbig,

Neue Entwicklungen im Wasserstoffrecht – Schritt für Schritt dem Ziel entgegen?

Vortrag, Konsortialtreffen, Norddeutsches Reallabor, Hamburg, 29 August 2024

Frank Sailer,

Die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie

Vortrag, BWE Windbranchentag Rhein/Main/Saar, Ingelheim, 10. Juli 2024

Nils Wegner,

Repowering in der Regional- und Kommunalplanung

Vortrag, C.A.R.M.E.N. Symposium 2024, Straubing, 02. Juli 2024

Svenja Henschel,

Impuls: Rechtsrahmen für die Wärmeplanung

Vortrag, Koordinierungsgremium der Stadt Köln, Köln/Würzburg, 27. Juni 2024

Oliver Antoni,

EU-Kommission erweitert Wasserstoff-DelVO auf alle Einsatzarten

Vortrag, Projekttreffen des Vorhabens Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien, Duisburg, 26. Juni 2024

Maria Deutinger ,

Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land nach dem Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III

Vortrag, Juristischer Beirat des BWE, Bundesverband WindEnergie, Würzburg, 21. Juni 2024

Saskia Militz ,

Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht

Vortrag, BLWE Sommersitzung, München, 12.- 13. Juni 2024

Oliver Antoni,

Nachhaltiger Wasserstoff – Überblick zum aktuellen Rechtsrahmen EU und Bund

Vortrag, 1. Saarländischer Wasserstoffkongress, Saarbrücken, 28. Mai 2024

Jana Viktoria Nysten,

The EU regulatory framework for hydrogen – Incentives or challenges for integration

Vortrag, 4rd KIT-LUT-VTT Workshop on “Integration Challenges in Power2X Synthesis and Electrolysis”, Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024

Nils Wegner, Jonas Otto,

Der Rechtsrahmen von Agri- und Moor-PV

Vortrag, 5. Fachforum Solar Schleswig-Holstein, MEKUN/IB.SH/Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein, Kiel/Würzburg, 25. April 2024

Markus Kahles, Johanna Kamm,

Energiemarkttransformation: Contracts for Difference als Instrument im Strommarkt

Workshop zur Energiemarkttransformation, Ariadne-Politikwerkstatt, Berlin, 23. April 2024