Schlaglichter
Neues Beratungsprojekt mit dem BMWK zur Stromspeicher-Strategie
Mit der Stromspeicher-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2023 eine Initiative gestartet, um den Hochlauf und die Systemintegration von Speichern zu unterstützen. Mit Guidehouse und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat die Stiftung Umweltenergierecht den Zuschlag erhalten, das BMWK bei der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie zu beraten. Startschuss war der 1. September 2024. Zusätzlich sind zwei weitere BMWK-Projekte künftig Teil der Arbeit der Stiftung: Das Projekt „Eckpfeiler eines dekarbonisierten EU-Strommarktes“ startete ebenfalls am 1. September 2024 und das Projekt „Wissenschaftliche Unterstützung im Rahmen des zukünftigen EU-Rahmens und der Zielarchitektur für erneuerbare Energien bis 2040“ ist im Entstehen.
Umsetzung der Beschleunigungsgebiete in Deutschland: Zwei Online-Seminare der Stiftung
Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ beschlossen. Dieser setzt nicht nur die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach der geänderten Erneuerbare-Energie-Richtlinie in nationales Recht um, sondern beinhaltet auch weitere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) für Wind-, Solarenergie und Co. Und auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ sind Novellierungen im BauGB vorgesehen. Die Stiftung Umweltenergierecht hat in zwei Online-Seminaren die Inhalte der beiden Entwürfe analysiert und zentrale Fragen beantwortet.
Präsentationsfolien Online-Seminar I (Windenergie an Land)
Präsentationsfolien Online-Seminar II (Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB)
Dr. Daniela Fietze war am 16. Mai 2024 als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayrischen Landtags zum Thema Beschleunigung der Energiewende im Strombereich. In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass der Rechtsrahmen der Energiewende zwar stark bundes- und EU-rechtlich geprägt sei, Bayern aber Möglichkeiten habe, die Energiewende zusätzlich zu beschleunigen. Ein mögliches Beispiel seien (netzdienliche) Speicher im Quartier. Im Bereich des ordnungsrechtlichen „Forderns“ könne erwogen werden, die Solardachpflicht in Bayern auch auf Wohngebäude zu erstrecken. Im Bereich der rechtlichen Privilegierung empfahl sie, die Geltung der Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung für Windenergieanlagen aufzuheben.
Im Juli präsentierte das Verbundkonsortium des Projektes unIT-e², zu dem auch die Stiftung gehört, erste Projektergebnisse. Ziel des Forschungsvorhabens ist, Energiewirtschaft und Elektromobilität zusammen zu denken, Hemmnisse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen. Für die Stiftung sprachen Anna Papke zu bidirektionalem Laden, Dr. Tobias Klarmann zu § 14a EnWG und Dr. Johannes Hilpert beim Abschlusspanel. Unter dem Titel „Beyond the road“ wurde zudem ein Synthesebericht veröffentlicht, der sich dem Thema „Netzintegration der Elektromobilität“ widmet.
In dem im Juni veröffentlichten Abschlussbericht des Projekts „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ erörtern Carsten von Gneisenau, Dr. Maximilian Wimmer und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung. Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen haben dabei ergeben, dass der Rechtsrahmen zur Digitalisierung der Fernwärmeversorgung bereits wichtige Vorgaben für die Fernwärmeversorgung macht. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden und die einzuhaltenden Standards zur Sicherstellung der Cybersicherheit. Letztere wurden durch die jüngsten Rechtsentwicklungen gerade auch für Fernwärmeversorger relevant und insgesamt verschärft.
Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV
In dem im Mai veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden dabei umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist.
Stiftung gedruckt, unterwegs (oder digital)
Die Stiftung Umweltenergierecht hat aktuell folgende Forschungsergebnisse veröffentlicht:
Stiftung gedruckt
Johanna Kamm,
EU-Strommarktreform: Was ändert sich für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien? (Teil 1)
Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2024, Heft 8-9, S. 308-312
Tim Schilderoth, Tobias Klarmann, Johannes Hilpert, Markus Kahles,
Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf
Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 37 vom 11. September 2024
Konsortium des Verbundprojekts unIT-e²,
Beyond the Road – Ergebnisbericht des Projekts unIT-e²
Ergebnisbericht vom 11. Juli 2024
FW-Digital – Digitalisierung der Technik und der Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungsstrukturen; Teilvorhaben: Entwicklung digitaler Wärmeversorgungsstrukturen und deutsche Beteiligung am IEA-DHC Annex XIII
Schlussbericht, Frankfurt/Würzburg, AGFW Heftreihe Forschung und Entwicklung, Köln/Würzburg, 30. Juni 2024
Frank Sailer, Saskia Militz ,
Gesetzgeberische Wertungsentscheidungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien – eine Zwischenbilanz zu Inhalt und Wirkungsweise von § 2 EEG 2023 und Art. 3 EU-Notfall-Verordnung
Zeitschrift für neues Energierecht 2024, Heft 2, S. 87-94
Saskia Militz , Frank Sailer,
Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht zur Beschleunigung des Windenergieausbaus
Zwischenbericht im Auftrag des Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2024
Maximilian Wimmer,
Die Solarpflichten kommen
Solarthemen 2024, Ausgabe 575, S. 4
Jonas Otto, Nils Wegner,
Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 2024, Heft 4
Nils Wegner,
Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen – Eine empirische Untersuchung der Genehmigungspraxis im Zeitraum 2014 bis 2019
Würzburger Studie vom 29. April 2024
Oliver Antoni,
Das neue Wärmeplanungsgesetz – Spielräume zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne durch das Städtebaurecht
PLANERIN 2024, Heft 2, S. 9-11
Die Mitarbeiter der Stiftung Umweltenergierecht haben in den letzten Wochen zu folgenden Themen referiert:
Stiftung unterwegs (oder digital)
Johannes Hilpert, Tobias Klarmann,
Reformierung der Netzentgelte im Fokus – Welchen Maßstab gibt das EU-Recht vor?
Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, 25. September 2024
Nils Wegner, Maria Deutinger ,
Die Beschleunigungsgebiete für Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB für Wind-, Solarenergie und Co.
Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, 12. September 2024
Maria Deutinger , Frank Sailer,
Die Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land
Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, 5. September 2024
Steffen Benz, Oliver Antoni,
Rechtsfragen und Herausforderungen für den Flächenzugriff
Vortrag, Leuphana Energieforum, Lüneburg, 10. September 2024
Maria Deutinger , Frank Sailer,
Die Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land
Vortrag, Online-Seminar, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg, 5. September 2024
Anna Halbig,
Neue Entwicklungen im Wasserstoffrecht – Schritt für Schritt dem Ziel entgegen?
Vortrag, Konsortialtreffen, Norddeutsches Reallabor, Hamburg, 29 August 2024
Frank Sailer,
Die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
Vortrag, BWE Windbranchentag Rhein/Main/Saar, Ingelheim, 10. Juli 2024
Nils Wegner,
Repowering in der Regional- und Kommunalplanung
Vortrag, C.A.R.M.E.N. Symposium 2024, Straubing, 02. Juli 2024
Svenja Henschel,
Impuls: Rechtsrahmen für die Wärmeplanung
Vortrag, Koordinierungsgremium der Stadt Köln, Köln/Würzburg, 27. Juni 2024
Oliver Antoni,
EU-Kommission erweitert Wasserstoff-DelVO auf alle Einsatzarten
Vortrag, Projekttreffen des Vorhabens Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien, Duisburg, 26. Juni 2024
Maria Deutinger ,
Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land nach dem Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III
Vortrag, Juristischer Beirat des BWE, Bundesverband WindEnergie, Würzburg, 21. Juni 2024
Saskia Militz ,
Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht
Vortrag, BLWE Sommersitzung, München, 12.- 13. Juni 2024
Oliver Antoni,
Nachhaltiger Wasserstoff – Überblick zum aktuellen Rechtsrahmen EU und Bund
Vortrag, 1. Saarländischer Wasserstoffkongress, Saarbrücken, 28. Mai 2024
Jana Viktoria Nysten,
The EU regulatory framework for hydrogen – Incentives or challenges for integration
Vortrag, 4rd KIT-LUT-VTT Workshop on “Integration Challenges in Power2X Synthesis and Electrolysis”, Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024
Nils Wegner, Jonas Otto,
Der Rechtsrahmen von Agri- und Moor-PV
Vortrag, 5. Fachforum Solar Schleswig-Holstein, MEKUN/IB.SH/Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein, Kiel/Würzburg, 25. April 2024
Markus Kahles, Johanna Kamm,
Energiemarkttransformation: Contracts for Difference als Instrument im Strommarkt
Workshop zur Energiemarkttransformation, Ariadne-Politikwerkstatt, Berlin, 23. April 2024