Think global, act local: eine Klimabotschafterin forscht für erneuerbare Energien
Seit Juni 2017 arbeitet Anna Halbig als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht. Im Forschungsgebiet „Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft“ beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit der Erbringung von Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien.
Der Wunsch zur Mitwirkung an politischen und gesellschaftlichen Fragen im Energiebereich führte Anna Halbig nach ihrem Referendariat zur Stiftung Umweltenergierecht. „Die juristische Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht unterscheidet sich erheblich von anderer (klassischer) juristischer Tätigkeit: Während Juristen üblicherweise bestehendes Recht anwenden, geht es bei meiner Arbeit um die Neugestaltung und Fortentwicklung von Recht. Dadurch habe ich die Möglichkeit, die Zukunft der Energiewende aktiv mitzugestalten und rechtliche Lösungsansätze für aktuelle Fragen zu entwickeln.“ Die Mitwirkung an Veränderungsprozessen reizte Anna Halbig schon immer. So nimmt sie bereits seit 2013 ehrenamtlich als Jugenddelegierte an den UN-Klimakonferenzen teil und bringt die Stimme junger Menschen in die Verhandlungen ein.
Die Tätigkeit bei der Stiftung Umweltenergierecht ergänzt ihr Ehrenamt: Auf den UN-Klimakonferenzen beschäftigt sie sich mit der globalen Herausforderung des Klimawandels und dessen Folgen, in ihrer stiftungsbezogenen Projektarbeit geht es hingegen um die Systemintegration von Erneuerbaren zur Vermeidung einer weiteren Klimaerwärmung. So ist das Ziel ihres aktuellen Forschungsprojekts NEW 4.0 (Norddeutsche Energiewende 4.0) zu untersuchen, wie die Region Hamburg/Schleswig-Holstein bis 2035 zu 100 % aus erneuerbaren Energien versorgt werden kann. In diesem Rahmen beschäftigt sich Anna Halbig, die Rechtswissenschaften in Göttingen und Istanbul studiert hat, vorwiegend mit der rechtlichen Seite der interdisziplinären Themen Regelenergie, Momentanreserve und Blindleistung.
>>> https://stiftung-umweltenergierecht.de/ueber-uns/mitarbeiter/