Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der Koalitionsvertrag und die Zustimmung der zukünftigen Regierungsparteien liegen vor, wichtige Personalentscheidungen sind getroffen. Wenn man sich umhört, bewerten viele das gefundene Gesamtpaket zu Klimaschutz und Energiewende (vorsichtig) positiv. Doch welche Richtung die konkrete Rechtsentwicklung in den nächsten vier Jahren einschlagen wird, scheint mir immer noch offen zu sein. Nicht nur die geopolitischen Herausforderungen machen Prognosen schwierig, auch die Formulierungen im Koalitionsvertrag eröffnen viele Interpretationsmöglichkeiten und damit politischen Spielraum. Erfolgt ein Neustart – auch wenn der Begriff nicht mehr in der Vereinbarung auftaucht – oder zeichnet sich die neue Legislaturperiode durch hohe Kontinuität aus?

Das Bild wird voraussichtlich im September klarer, wenn die Ergebnisse des angekündigten Monitorings der Energiewende vorliegen. Wir laden Sie jedenfalls herzlich ein, im Herbst in Würzburg mit uns zusammen einen Blick auf die möglichen Rechtsänderungen zu werfen und deren Folgen für die Energiewende zu diskutieren. Unsere 28. Würzburger Gespräche am 22. und 23. September stehen unter der Überschrift „Energiewende zwischen Kontinuität und Neustart – Ein Ausblick auf mögliche Entwicklungslinien der 21. Legislaturperiode“. Am Montagabend, den 22. September, wird zudem der diesjährige Dissertationspreis Umweltenergierecht verliehen. Wir sind sehr gespannt, welche Arbeiten unsere Jury prämieren wird. Bewerbungsschluss ist Ende Mai.

Die Entwicklungen in Deutschland werden auch durch die jüngsten Ankündigungen der EU-Kommission zum Clean Industrial Deal und zu weiteren Initiativen beeinflusst werden. Das umfangreiche Fit for 55-Paket ist noch nicht vollständig umgesetzt, die neuen Pläne aus Brüssel verheißen aber bereits vielfältigen weiteren Umsetzungsbedarf. Dabei zeichnet sich recht klar ab, dass sich die Ausrichtung ändern dürfte: Der politische Fokus verschiebt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa. Entscheidend wird daher sein, ob es die Kommission schaffen wird, Klimaschutz – formal werden die Ziele bisher nicht in Frage gestellt – und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unter einen Hut zu bekommen oder drohen Abschwächung, eventuell sogar deutliche Rückschritte. Den neuen Kurs aus Brüssel ordnen wir Ihnen in diesem Newsletter ein.

Nicht nur in Berlin sind wichtige Personalentscheidungen gefallen: Dank der institutionellen Förderung konnten wir die Stiftung in den vergangenen Monaten entscheidend verstärken. Mit Dr. Markus Ehrmann und Dr. Yvonne Kerth konnten wir zwei sehr renommierte und erfahrene neue Forschungsgebietsleitungen gewinnen. Dr. Nora Grabmayr, Christoph Kisker, Dr. Carolin König und Dr. Stephan Wagner verstärken uns als nicht weniger versierte Projektleitungen. Wie wir können auch Sie sich auf die Arbeit der neuen Kolleginnen und Kollegen sowie den Austausch mit ihnen freuen. Einen ersten Einblick in Forschungsprojekte zum Windplanungsrecht sowie zum Rechtsrahmen zur Transformation und Stilllegung von Gasnetzen, die wir dank der institutionellen Förderung verwirklichen können, finden Sie in diesem Newsletter.

Ich wünsche Ihnen eine ertragreiche Lektüre und freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Bewahren Sie sich trotz aller Herausforderungen Ihren Humor und die Fähigkeit, über sich selbst zu lachen.

Herzliche Grüße

Ihr Thorsten Müller