ImWind4two: Wie gelingt die Umsetzung des WindBG?

Mit dem zunächst auf zwei Jahre angesetzten Vorhaben „ImWind4two“ begleitet die Stiftung Umweltenergierecht aus rechtswissenschaftlicher Perspektive die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgabe des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Durch das Gesetz sollen insgesamt zwei Prozent der Flächen in den Ländern für die Windenergie ausgewiesen werden. Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Frage, wie die Umsetzung des Flächenziels so gelingt, dass die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Windenergie erreicht werden können.

Die vergangene Legislaturperiode war von großen Veränderungen im Recht der Flächenbereitstellung für die Windenergie durch das Wind-an-Land-Gesetz sowie nachfolgende Gesetzesakte gekennzeichnet. Neben der Vorgabe, in den Ländern im Durchschnitt zwei Prozent der Flächen für die Windenergie auszuweisen, wurde unter hohem Zeitdruck auch das Planungssystem durch den Gesetzgeber umgestellt. Das Ziel: Die Raumplanungen in den Ländern rechtssicherer zu machen und zu beschleunigen. Zudem wurden Vorkehrungen getroffen, um auch bis zum Inkrafttreten der neu aufzustellenden Pläne für ausreichend Flächen zu sorgen.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat diese Prozesse von Anfang an durch Grundlagenarbeit und in Beratungsvorhaben für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Umweltbundesamt begleitet. So entstanden auch Publikationen, wie etwa zu den Reformoptionen für das inzwischen überwundene Planungssystem oder eine Praxishilfe für die planerische Steuerung von Repoweringvorhaben, die der Praxis Orientierung bei der Umsetzung von Vorgaben lieferten. Aktuell ist eine Gesamtkommentierung des WindBG im Erscheinen, die für die Praxis wertvolle Einblicke liefern wird.

„It’s the quality, stupid!” – Die zentrale Rolle der Nutzbarkeit von Windflächen

„Damit die Ausbauziele für die Windenergie an Land erreicht werden können, wird es nicht ausreichen, dass die Flächenziele des WindBG allein rechnerisch erfüllt werden. Entscheidend wird vielmehr sein, dass die Flächen auch die notwendige Eignung für einen wirtschaftlichen Betrieb moderner Windenergieanlagen aufweisen“, erläutert Dr. Stephan Wagner, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht und verantwortlich für das Projekt ImWind4two.

Für einen erfolgreichen Ausbau der Windenergie zählt nicht nur die rechnerische Erfüllung des Zwei-Prozent-Flächenziels. Die Flächen müssen auch für die Windenergie geeignet sein. (Foto: Talkrixel/iStock)

Welche Anforderungen das Planungsrecht vor dem Hintergrund der Neuregelungen an die Qualität der Windenergieflächen stellt, wird deshalb aktuell in einer ersten Studie im Rahmen des gerade gestarteten Vorhabens umfassend untersucht. „Ziel der Studie ist es nicht nur, die Planungsträger für die bestehenden rechtlichen Anforderungen in den laufenden und künftigen Planungsverfahren zu sensibilisieren. Wir werden auch prüfen, ob der rechtliche Rahmen hinreichend Orientierung bietet und das Erreichen der Ausbauziele ausreichend unterstützt“, sagt Steffen Benz, einer der Mitautoren der Studie.

Während das WindBG im Rahmen seiner Anrechnungsregelungen etwa dafür Vorsorge schafft, dass die ausgewiesenen Windenergiegebiete keine planerischen Höhenbeschränkungen enthalten, sind weder hier noch im Baugesetzbuch ausdrückliche Anforderungen an die Nutzbarkeit der Windenergieflächen formuliert. Die Studie nimmt in den Blick, inwieweit sich solche Anforderungen durch Auslegung ermitteln oder den allgemeinen planungsrechtlichen Vorgaben entnehmen lassen. In dieser Hinsicht könnten bei Bedarf auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens durch den Gesetzgeber erarbeitet werden.

Implementierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des WindBG

Der vollständige Titel des Vorhabens „Implementierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des WindBG für mindestens 2 Prozent effektive Fläche für die Windenergie an Land“ verdeutlicht das ambitionierte Arbeitsprogramm des Projekts. Unter dem Gesichtspunkt der Implementierung soll etwa darauf geblickt werden, wie die an die Länder gerichteten Flächenziele des WindBG bislang an Regionen und Gemeinden weitergegeben wurden, um für die in manchen Ländern noch bis 2032 zu erreichenden Ziele praktische Hinweise geben zu können.

Das Projekt ImWind4two wird sich mit zentralen Aspekten des WindBG beschäftigen: der Implementierung, Umsetzung und auch mit der Weiterentwicklung. (Foto: Pixabay)

Mit Blick auf die Umsetzung der Flächenziele sollen mit Fortschritt und Abschluss erster Planaufstellungsverfahren zudem weitere zentrale Punkte untersucht werden. Darunter die Problematik der hinreichenden Flächeneignung, Anrechnungsfragen sowie Aspekte der Feststellung der Zielerreichung.

Diese Fragen sind nicht zuletzt entscheidend dafür, ob die gesetzgeberisch bezweckte Steuerungswirkung erzielt und die Windenergie im Wesentlichen auf die ausgewiesenen Windenergiegebiete gelenkt werden kann. Die hierzu – und darüber hinaus – zu erwartende Rechtsprechung soll in einem begleitenden Monitoring erfasst werden, um aufkommende Probleme und Rechtsprechungslinien frühzeitig zu erkennen. Auf dieser umfassenden Grundlage könnten dann schließlich weitere Vorschläge erarbeitet werden, die im Rahmen des im WindBG selbst vorgesehenen Evaluierungssystems aufgegriffen werden könnten.