Stiftung Umweltenergierecht prüft Rechtsrahmen zur Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor
In einem Beitrag zu einer Machbarkeitsstudie hat die Stiftung Umweltenergierecht untersucht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei Erzeugung und Einsatz von Wasserstoff für den Verkehrssektor zu beachten sind. Die Machbarkeitsstudie wurde von dem auf Solar, Wind und Biogas spezialisierten Unternehmen GP Joule zur Bewerbung um Fördermittel an Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig überreicht.
Das zugrunde liegende Szenario des Verbundprojektes „Akzeptanz durch Wasserstoff“ sieht vor, dass fünf Elektrolyseure mit einer jeweiligen Leistung von 200 Kilowatt an geeigneten Standorten in der Nähe eines erhöhten Wärmebedarfs (Wärmesenken) eingesetzt werden, die Strom in 75 Prozent Wasserstoff und 25 Prozent Abwärme umwandeln. Der zunächst zwischengespeicherte Wasserstoff soll dann mit Hilfe von speziellen Tank-Lkws abtransportiert und an Wasserstofftankstellen geliefert werden. Die Abwärme soll direkt in Fernwärmenetze gespeist werden. Auf diese Weise kann überschüssiger Strom sinnvoll genutzt werden und die Produktion von erneuerbaren Energien muss nicht reduziert werden.
Keine energierechtlichen Hindernisse für Wasserstoff-Modell
Die Wissenschaftler der Stiftung Umweltenergierecht konnten bei ihren Prüfungen auf die Expertise aus früheren Projekten zurückgreifen, die sich mit der Nutzung von Strom im Wärme- und Verkehrssektor auseinandersetzten (insbesondere das Verbundprojekt Interaktion EE-Strom, Wärme und Verkehr) bzw. den Rechtsrahmen für Speicheranwendungen untersuchten (Roadmap Speicher). In Bezug auf das in der Machbarkeitsstudie vorgestellte Wasserstoff-Modell konnte herausgearbeitet werden, dass unter bestimmten Bedingungen eine weitgehende Befreiung oder Reduzierung von Netzentgelten, Stromsteuer oder der EEG-Umlage in Betracht kommt und die Wirtschaftlichkeit des Modells dadurch verbessert wird. „Die Umwandlung von Strom in Wasserstoff zur Nutzung in Wasserstoff-Fahrzeugen ist eine sinnvolle und zielführende Option der Sektorenkopplung zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Das derzeitige Energierecht steht solchen Modellen grundsätzlich nicht entgegen“, fasst Oliver Antoni, Projektleiter der Stiftung Umweltenergierecht, die zentralen Ergebnisse der Forschung zusammen.
Elektrolyseanlagen, Wasserstofftanks und -tankstellen sind genehmigungsfähig
Auch für den zweiten Teil der rechtlichen Untersuchung, der Frage nach genehmigungsrechtlichen Hürden, konnten die Juristen Entwarnung gegeben. „Dem Modell dürften auch in genehmigungsrechtlicher Hinsicht keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen“, betont Frank Sailer, Leiter des Forschungsgebiets Energieanlagen- und Infrastrukturrecht. Im Fokus der Analyse stand vor allem der Bau und Betrieb von Elektrolyseanlagen, von Wasserstofftanks und von Wasserstofftankstellen. Hier gilt es, eine Reihe umweltrechtlicher Anforderungen einzuhalten und baurechtliche Vorgaben zu beachten. Die verschiedenen Anlagen unterliegen dabei vor allem den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen, erweisen sich jedoch hierbei als grundsätzlich genehmigungsfähig.
Diese Forschungsergebnisse der Stiftung Umweltenergierecht sind ein wichtiger rechtswissenschaftlicher Baustein im Rahmen der Sektorenkopplung und dienen als Anknüpfungspunkt für weitere Untersuchungen im Themenfeld „Nutzen statt Abregeln“.