Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

selten war die Rechtslage im Klimaschutz- und Energierecht so dynamisch und so offen wie zum Ende dieses Jahres. Zentrale Steuerungsinstrumente der Energiewende stehen auf dem Prüfstand und viele tragende Ansätze der letzten Jahre sind keine Selbstverständlichkeit mehr. Daher blicken wir sehr gespannt auf das kommende Jahr. Und gleichzeitig spüren wir auch Vorfreude auf 2026.

Gespannt sind wir, weil sowohl in Europa als auch im Bund weitreichende Entscheidungen anstehen. Dazu zählen das Grid Package der EU-Kommission, die Schaffung der Grundlagen einer teilweisen Erfüllung der europäischen Klimaschutzziele durch „hochwertige internationale Gutschriften“ nach Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens, die Zukunft der Emissionshandelssysteme, die sechste große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Ausgestaltung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes oder die Zukunft der kommunalen Wärmeplanung. In nahezu allen Feldern der Energie- und Klimapolitik ist offen, welche Richtung die Rechtsentwicklung einschlagen wird.

Mit großer Vorfreude blicken wir jedoch auf den 1. März, an dem die Stiftung Umweltenergierecht ihr 15-jähriges Bestehen feiern wird. Dieser Tag wird Gelegenheit bieten, dankbar auf die bisherige Entwicklung zurückzublicken und gemeinsam mit allen Wegbegleitern einen Moment innezuhalten und zu feiern. Für die vielen spannenden Forschungsprojekte, die ertragreichen Gespräche und Anregungen sowie für die zahlreichen Spenden in diesen fünfzehn Jahren danke ich Ihnen auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich.

Zugleich soll unser Jubiläum auch Ausgangspunkt für den Blick nach vorn sein. Denn die sich abzeichnenden Neujustierungen des Rechtsrahmens werfen grundlegende Fragen auf: Wie kann Klimaschutz in Zeiten von Staatsmodernisierung und Entbürokratisierung gestaltet werden? Wie wirkt sich die immer stärkere Europäisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien aus? Was bedeuten geopolitischen Verwerfungen für den internationalen Klimaschutz und offene Märkte für GreenTec? Wie können die erheblichen Finanzierungsaufgaben bewältigt werden, ohne dabei Teilhabe aus dem Blick zu verlieren und Verteilungsfragen angemessen zu adressieren? Und wie gestalten wir die Räume der Energiewende?

Fragen wie diese wird der Rechtsrahmen der Zukunft beantworten müssen. Daher möchten wir diese und viele weitere Aspekte 2026 mit Ihnen diskutieren – sowohl mit Blick auf kurzfristige Rechtsänderungen als auch auf die mittel- und langfristigen Entwicklungslinien. Ihre Anregungen werden ebenso wie die Erkenntnisse aus Dialogen mit weiteren relevanten Stimmen in unser neues Forschungsprogramm einfließen, das wir im Laufe des nächsten Jahres erarbeiten wollen. Dieses soll die Leitplanken für die nächsten fünf Jahre der Forschung zum Umweltenergierecht in Würzburg bilden.

Wir freuen uns sehr auf diesen Austausch mit Ihnen. Und notieren Sie sich auch gerne den 23. und 24. September 2026. Dann laden wir Sie wieder herzlich zu unseren Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht ein. Aber zunächst wünsche ich Ihnen noch besinnliche Tage in der ausklingenden Adventszeit, gesegnete und frohe Weihnachten sowie einen guten Start in ein glückliches, gesundes und hoffentlich friedliches Jahr 2026!

Herzliche Grüße

Ihr Thorsten Müller