Zahlen, Fakten und Erinnerungen: 15 Jahre Forschung für die Energiewende
Als die Stiftung Umweltenergierecht 2011 gegründet wurde, war energiepolitisch und rechtlich vieles im Umbruch. Mit mehr als 40 Unterstützern und einem kleinen, hochmotivierten Team von fünf Mitarbeitenden begann ein Projekt, das sich der unabhängigen Forschung im Energie- und Klimaschutzrecht verschrieben hat.
Heute, 15 Jahre später, ist aus den Anfängen eine etablierte Institution geworden. Die Stiftung ist fester Bestandteil der wissenschaftlichen Community, geschätzte Gesprächspartnerin für Politik, Verbände und Unternehmen sowie Beraterin der öffentlichen Hand. Die Stiftung hat sich kontinuierlich weiterentwickelt, mit inzwischen über 60 Mitarbeitenden, über 100 abgeschlossenen Projekten, über 500 Veröffentlichungen, unzähligen Vorträgen und seit 2024 mit der institutionellen Förderung des Bundes, die es ihr ermöglicht hat, die Forschungsarbeit noch weiter zu vertiefen.
Das Jubiläum ist für das gesamte Team der Stiftung nicht nur Anlass zum Rückblick, sondern auch zum Dank: an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, an Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter – und an engagierte Kolleginnen und Kollegen, welche die Stiftung über Jahre hinweg geprägt und weiterentwickelt haben.
Im Folgenden blicken fünf langjährige Mitarbeitende aus den fünf Forschungsgebieten der Stiftung zurück – mit fachlichen Einordnungen ebenso wie mit persönlichen Eindrücken aus 15 Jahren Stiftungsgeschichte.
Dr. Johannes Hilpert
Recht der Netzinfrastrukturen, seit 2012 bei der Stiftung
„Das eigenständige Forschungsgebiet „Recht der Netzinfrastrukturen“ gibt es in der Stiftung erst seit zwei Jahren. Viele Themen, die wir dort behandeln, beschäftigen uns jedoch bereits seit unserer Gründung. Die schönsten Momente als Wissenschaftler im Energierecht erlebt man immer dann, wenn Themen in die Fachöffentlichkeit drängen, die man schon weit im Voraus erkannt und analysiert hat. So hatten wir bereits im Jahr 2016 an einer Studie für das Umweltbundesamt mitgewirkt, die mögliche Anpassungsoptionen für die Netzentgeltsystematik diskutierte und ihre Umsetzbarkeit rechtlich prüfte. Viele der dort genannten Aspekte – etwa die Beteiligung von Einspeisern oder dynamische Netzentgelte – werden aktuell im Rahmen des „AgNes-Prozesses“ der Bundesnetzagentur ins Auge gefasst und könnten tatsächlich Realität werden. Insgesamt gehören die Fragestellungen im Bereich der Strompreisbestandteile sicher zu den Themen, die uns am meisten beschäftigt haben.“
Prof. Dr. Hartmut Kahl
Recht der Wärmeversorgung, von 2012 bis 2023 und erneut seit 2026 bei der Stiftung
„Lange war die Energiewende vor allem eine Stromwende – auch bei der Stiftung. Das Thema Wärme kam dann Schritt für Schritt dazu. Dennoch war es von Anfang an mitgedacht, etwa in dem 2012 gestarteten Projekt „Interaktion“, das sich schon mit der Sektorenkopplung beschäftigte, als der Begriff noch gar nicht üblich war. Heute befasst sich unser Forschungsgebiet „Recht der Wärmeversorgung“ mit allen Facetten und Wertschöpfungsstufen der thermischen Energie: vom Heizungskeller über die Gebäudehülle bis hin zur kommunalen Wärmeplanung und der Dekarbonisierung der Wärmenetze. Die Vielfalt der Gebäude und die Breite der Palette an Lösungen formen einen Markt, der anderen Gesetzen folgt als der Stromsektor. Entsprechend viel ist noch zu formen. Von der EU über den Bund und die Länder bis zu den Kommunen bildet sich ein neues Regelwerk für eine klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung. Wir wollen mit unserer Forschung dazu beitragen, dass es zielorientiert, widerspruchsfrei und einfach umsetzbar ist.“
Dr. Markus Kahles
Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung, seit 2011 bei der Stiftung
„15 Jahre Stiftung Umweltenergierecht – das bedeutet für mich auch 15 Jahre ganz persönlicher und beruflicher Entwicklung. Wie die gesamte Erneuerbare-Energien‑Branche war die Stiftung in dieser Zeit ständig im Wandel, langweilig wurde es deshalb nie. Ich habe in der Stiftung fast jede Position einmal innegehabt, deshalb fällt es schwer, einzelne Highlights herauszugreifen. Besonders schön ist für mich aber, spannende Themen wie die Entwicklung des EEG im Kontext der deutschen und europäischen Rechtsentwicklung oder Kooperationsprojekte zwischen Mitgliedstaaten bei der Förderung von Erneuerbaren‑Strom – das Thema hatte bereits in meiner Promotion eine große Rolle gespielt – über so viele Jahre hinweg in Veröffentlichungen, Vorträgen und Beratung kontinuierlich begleiten zu dürfen.“
Annette Müller
Finanzen und Personal, seit 2011 bei der Stiftung
„Seit 2011 hat sich unglaublich viel getan. Am Anfang waren es eher kleine Schritte und jedes Jahr hatte seine ganz eigenen Herausforderungen. Aber genau das hat uns als Team und Organisation wachsen lassen. Seitdem kann ich aus nächster Nähe miterleben und ein Stück weit mitgestalten, wie sich die Stiftung weiterentwickelt hat. Aus den ersten Anfängen ist nach und nach eine etablierte Institution mit inzwischen über 60 Mitarbeitenden geworden – mit vielfältigen Aufgaben und Themen sowie einem richtig starken Teamgeist. Besonders war für mich das Jahr 2024: Mit der institutionellen Förderung wurde ein neuer Impuls gesetzt. Neue Forschungsgebiete, viele neue Kolleginnen und Kollegen, vor allem in den Forschungsgebiets- und Projektleitungen, haben der Stiftung zusätzliche Dynamik und neue Perspektiven gegeben. Diese Entwicklung über so viele Jahre begleiten zu dürfen, bedeutet mir wirklich viel.“
Dr. Jana Viktoria Nysten
Europäisches und internationales Energie- und Klimaschutzrecht, seit 2019 bei der Stiftung

„Unser Forschungsgebiet haben sehr abwechslungsreiche Zeiten geprägt. Besondere Wegmarken waren im Jahr 2015 das Pariser Klimaabkommen und nach meinem Einstieg bei der Stiftung das Europäische Klimagesetz 2021. Um die in diesen Rechtsinstrumenten gesetzten Ziele zu erreichen, hat sich das europäische und internationale Energie- und Klimaschutzrecht rasant fortentwickelt. Beispielhaft sei nur der „Fit for 55“-Prozess genannt, den wir intensiv begleitet haben. Die Ansätze waren dabei sehr unterschiedlich und haben die Beschäftigung mit dem Thema besonders spannend gemacht. Die Bandbreite der zu untersuchenden Maßnahmen und ihre Wirkung in den Mitgliedstaaten der EU ist dabei groß. Sie reicht von unmittelbar wirkenden Instrumenten wie das EU-weite Handelssystem für CO2-Emissionszertifikate bis hin zu sehr kleinteiligen Abgrenzungen zwischen EU-Vorgaben und verbleibendem Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung. Ein gutes Beispiel ist hier die Ausgestaltung der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im EEG, ein Thema, das uns stets sehr stark beschäftigt hat.“
Dr. Frank Sailer
Planungs- und Genehmigungsrecht, seit 2011 bei der Stiftung
„Ich bin von Beginn an bei der Stiftung und im Planungs- und Genehmigungsrecht haben sich die Themen Flächenbereitstellung und Genehmigungsbeschleunigung zu Dauerbrennern entwickelt. Unsere Arbeit zu den Flächenthemen änderte sich rasant, als auch die Politik das Thema der Mengensteuerung bei der Windenergie für sich entdeckte und wir den Weg zum Wind-an-Land-Gesetz eng begleiten konnten. Erledigt haben sich die Flächenfragen damit nicht. Für die Freiflächen-Photovoltaik, andere Energieinfrastrukturen und auch die Windenergie selbst bleiben sie aktuell. Genauso geprägt und weiterhin aktuell ist das Thema Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Hier kamen bereits 2018 mit der damaligen Erneuerbare-Energien-Richtlinie wichtige Initialzündungen von der europäischen Ebene sowie 2023 ein erneuter Schub durch die RED III. Seither beschränkt sich der Gesetzgeber beim Thema Beschleunigung nicht mehr nur auf Verfahrensfragen, sondern hat zunehmend den Fokus auf die hohen und komplexen Genehmigungsanforderungen gerichtet.“
