Klimaschutz als Zukunftsinvestition begreifen
Johanna Kamm ist seit 2021 im Forschungsgebiet „Europäisches Energie- und Wettbewerbsrecht“ tätig und beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Beihilfenrecht der EU.
Das Themenfeld Klimapolitik und Erneuerbare Energien reizt Johanna Kamm in persönlicher Hinsicht schon seit Langem. Daher lag es für sie nahe, auch ihren beruflichen Fokus auf diesen Bereich zu legen und die Rechtsfragen, die sich mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien ergeben, juristisch zu begleiten. Berufliche Erfahrung hat sie bereits bei einer Energierechtskanzlei gesammelt – zunächst parallel zur Ausbildung und im Anschluss als Anwältin. Nach einem einjährigen Arbeitsaufenthalt in Brüssel wechselte sie in das Europarechtsteam der Stiftung: „Hier kann ich meine Berufserfahrung sinnvoll einbringen und mit dem speziellen Fokus aufs Europarecht wissenschaftlich vertiefen. Besonders viel Spaß habe ich dabei, aktuelle Gesetzgebungsprozesse wissenschaftlich zu begleiten und ganz verschiedene Akteure – ob nun öffentliche Hand, gemeinnützige Einrichtungen oder Unternehmen –mit unserer Arbeit zu informieren.“
Schwerpunkt ihrer Forschung sind das Beihilfenrecht sowie Green Finance, insbesondere die Taxonomie-Verordnung der EU. „In diesen Bereichen findet derzeit aufgrund des EU Green Deal, aber auch der aktuellen politischen Weltlage, extrem viel Veränderung im Rechtsrahmen statt.“ Hier stets den Durchblick zu behalten, ist eine Herausforderung, der sich Johanna Kamm gerne stellt. „Ohne staatliche und private Investitionen werden wir das Ziel Klimaneutralität 2050 in der EU nicht erreichen können. Eine enge rechtswissenschaftliche Begleitung der Gesetzgebungsprozesse auf europäischer Ebene und ihrer nationalen Umsetzung sind hier essenziell.“
Unterstützt wird sie dabei im Homeoffice von Bürohund Grisu – der seinen Arbeitsauftrag allerdings auf das rechtzeitige Einleiten der Mittagspause beschränkt sieht.