Daniela Fietze forscht zur Zukunftsoffenheit des Rechtsrahmens der Energiewende
Seit Mai 2016 arbeitet Daniela Fietze als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht im Forschungsgebiet „Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft“.
„Die Energiewende ist ein Transformationsprozess, dessen Gelingen auch davon abhängt, dass umfangreiche technische und wirtschaftliche Entwicklungen stattfinden. Für diese muss der Rechtsrahmen offen bleiben“, erklärt Daniela Fietze. Wie dies bestmöglich gewährleistet werden kann, zugleich aber die Steuerungsfunktion des Rechts hin zu mehr erneuerbaren Energien erhalten bleibt, ist ihr Forschungsinteresse. Und sie ist sich sicher: „Hierfür ist die Stiftung der ideale Ort – ist doch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens das Kernanliegen der Stiftung.“
Mit der Formulierung energiepolitischer Steuerungsziele und den vielfältigen – auch nicht-rechtlichen – Steuerungsmitteln staatlicher Akteure hat sich Daniela Fietze, bevor sie zur Stiftung gewechselt ist, als Referentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Abteilung II – Effizienz und Wärme) beschäftigt.
Bei der Stiftung Umweltenergierecht forscht Daniela Fietze zu Fragen einer stärkeren Konsistenzsicherung im Energierecht: „Meine Arbeit berührt viele Grundfragen der Energiewende: Konsistenz kann zuallererst über die Verwendung aufeinander abgestimmter Begriffe durch den Gesetzgeber erreicht werden. Dafür muss ich verstehen, aus welchen Motiven der Gesetzgeber bestimmte Rechtsfolgen an die von ihm gewählten Begrifflichkeiten knüpft.“