Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts markiert eine Zäsur. Er ist aus zwei Gründen historisch: Das Umweltstaatsprinzip des Art. 20a GG ist mit der Verpflichtung zur Klimaneutralität erstmalig mit Leben gefüllt worden. Mit der „intertemporalen Freiheitssicherung“ ist zudem der Freiheitsbegriff des Grundgesetzes neu ausgerichtet worden. Unsere heutige Freiheitsausübung darf die Handlungsmöglichkeiten nachfolgender Generationen nicht unverhältnismäßig beschränken.

Die unmittelbare Zäsur ist aber die politische Reaktion. In rekordverdächtigem Tempo wird der Klimaschutzpfad im Bundes-Klimaschutzgesetz auch vor dem Hintergrund der neuen EU-2030-Ziele etwas steiler, die Klimaneutralität konkretisiert und auf 2045 vorgezogen. Was aber fehlt, sind die Maßnahmen zur Zielerreichung. Klimaschutzgesetze koordinieren nur, ohne selbst für Klimaschutz zu sorgen.

Hier setzen wir an: Anlässlich unseres 10. Geburtstags erarbeiten wir ohnehin ein Forschungsprogramm „Klimaschutzrecht 2031“. Denn die Suche nach dem „richtigen“ Rechtsrahmen ist noch dringlicher geworden: Nach 2030 bleiben uns nur noch 15 Jahre bis zur Klimaneutralität.

Für dieses wichtige Zeitfenster interessieren uns auch Ihre Ideen: Wie stellen Sie sich die Energiewelt 2030 vor? Welche Rechtsstrukturen braucht es dafür? Welche Forschungsfragen sind die drängendsten?

Die Ergebnisse wollen wir mit Ihnen im Oktober bei unserer ersten „echten“ Tagung seit der Corona-Pandemie diskutieren. Ich freue mich auf unser erstes persönliches Wiedersehen nach langer Zeit!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Thorsten Müller