Vorlesung zum Recht der erneuerbaren Energien in Jena angelaufen
Im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht ist am 18. Mai 2016 die Vorlesung von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) zum Recht der erneuerbaren Energien an der Friedrich-Schiller-Universität Jena angelaufen. Die Vorlesung ist Teil des Zertifikatsstudiums Energierecht, das sich begleitend zum Hauptstudium in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät richtet. Im vergangenen Wintersemester hatte Dr. Kahl in Jena bereits einen Lehrauftrag für die Vorlesung „Einführung in das Umweltenergierecht“ erhalten. Die Vorlesung zum Recht der erneuerbaren Energien baut nun darauf auf.
7. Treffen des Doktorandennetzwerks am 19.04.2016
Am Dienstag, den 19. April 2016, fand das nunmehr bereits siebte Treffen des Doktorandennetzwerks Umweltenergierecht in den Tagungsräumen der Kolping-Akademie in Würzburg statt.
Hierzu konnte die Stiftung einen interessierten Teilnehmerkreis aus ganz Deutschland und dem österreichischen Graz begrüßen, um Kontakte zu knüpfen und sich fachlich auszutauschen. Die insgesamt 15 Teilnehmer beschäftigten sich in ihren Dissertationen mit Fragen des Umweltenergierechts, Klimaschutzrechts, Energiewirtschaftsrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung.
Webinare für Unterstützer
Am 22. April 2016 bot die Stiftung ein Webinar zum Thema „Öffnung des EEG“ für Spender, Unterstützer und Forschungspartner an. Im Zuge der geplanten Öffnung des EEG wird es ausländischen Anlagen durch die Teilnahme an Ausschreibungen erstmals möglich sein, EEG-Förderung zu erhalten. Dr. Markus Kahles und Fabian Pause haben zu den rechtlichen Hintergründen, Voraussetzungen und Auswirkungen dieser Öffnung informiert und damit zusammenhängende aktuelle Fragen mit den Teilnehmern diskutiert.
Ein Webinar zum Thema „Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme auf Windenergievorhaben“, ebenfalls für die Spender, Unterstützer und Forschungspartner der Stiftung wurde am 31. Mai 2016 durchgeführt. Sylvia Ruß und Frank Sailer sind darin der Frage nachgegangen, ob in Einzelfällen auch eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten in Betracht kommt, wenn in Konfliktfällen zwischen Artenschutz und Windenergie auch über Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Abhilfe geschaffen werden kann. Grundlage des Webinars bildete der Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 21 vom 8. April 2016.