Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Vorfreude. Viele von uns haben vermutlich auch schon seit Oktober einem anderen Ereignis entgegen gefiebert: dem neuen Koalitionsvertrag. Und er enthält durchaus Positives, etwa das 80-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bei einem deutlich höheren Stromverbrauch. Vermutlich haben nur wenige damit gerechnet.

Seit bald zwanzig Jahren befasse ich mich mit der Entwicklung des Rechts der erneuerbaren Energien. Eine vergleichbare Aufbruchstimmung habe ich vermutlich seit 2004 nicht mehr erlebt. Gleichzeitig ist aber auch Respekt vor der Herausforderung zu spüren. Die Umsetzung wird kein Selbstläufer. Es ist schneller aufgeschrieben, „alle Hürden und Hemmnisse“ für den „drastisch zu beschleunigenden“ Erneuerbaren-Ausbau aus dem Weg zu räumen, als dies in konkrete Rechtsänderungen übersetzt werden kann.

Diese werden herausfordernd und mit Konflikten verbunden sein. Es braucht ein umfassend neu ausgerichtetes Planungs- und Genehmigungsrecht für Wind und PV. Gleiches gilt für den Netzausbau oder einen grundlegend neu justierten Ordnungsrahmen für die Energiemärkte.

Je besser das Gesamtkonzept ist, desto leichter wird die Aufgabe gelingen. Mit den bisherigen Ergebnissen unserer Forschungsprojekte können wir hoffentlich helfen, die anstehende Entwicklung zum Erfolg zu führen. Dieses Ziel setzen wird uns jedenfalls für unsere weiteren Forschungsaktivitäten in den nächsten Monaten.

Vorerst wünsche ich uns allen aber eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Tage sowie einen guten Start in ein glückliches und gesundes Jahr 2022.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Thorsten Müller