Darf die neue Erneuerbaren-Richtlinie Förderregelungen zur Erzeugung von EE-Strom enthalten?
Im Zuge der Verhandlungen zur neuen Erneuerbaren-Richtlinie steht in Brüssel derzeit eine Frage im Zentrum der Diskussion: Darf die künftige Richtlinie konkrete Vorgaben für Förderregelungen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien enthalten oder beschränken solche Vorgaben die beihilferechtliche Kompetenz der EU-Kommission in unverhältnismäßiger Weise?
„Bislang sind solche Vorgaben in kommissionsinternen Leitlinien verankert“, erläutert Fabian Pause, Forschungsgebietsleiter im Europäischen Recht. Deren Anwendung habe unter anderem zur Einführung von Marktprämien und Ausschreibungen in zahlreichen Mitgliedstaaten geführt. Die Stiftung Umweltenergierecht hat gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) eine rechtliche Stellungnahme als aktuellen Diskussionsbeitrag zu dieser Frage erarbeitet. Diese kommt zu dem Schluss, dass der Unionsgesetzgeber durchaus konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung nationaler Fördersysteme machen kann, die der EU-Kommission einen noch ausreichenden Ermessensspielraum im Rahmen der Beihilfenkontrolle belassen würden.
Dr. Markus Kahles, Mitautor der Stellungnahme, erläutert das Ergebnis: „Es gäbe nun die Möglichkeit, solche grundlegenden Entscheidungen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festzulegen und somit in einen stabilen Rahmen für die Jahre 2021-2030 zu überführen“.
Die Stellungnahme „Legal Opinion concerning the competences of the European Union regarding the RED II” ist einzusehen unter https://stiftung-umweltenergierecht.de/publikationen/.