Anhörung zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden an Windenergieanlagen im brandenburgischen Landtag

Auf Einladung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Potsdamer Landtag nahm Thorsten Müller an einer Anhörung zu Gesetzesentwürfen teil. In der Sitzung wurden zwei Gesetzesentwürfe behandelt, die Betreiber von neuen Windenergieanalagen verpflichten sollen, Abgaben an die jeweiligen Gemeinden zu zahlen. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 9 von Dr. Hartmut Kahl und Dr. Nils Wegner „Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Außenbereichsabgabe“ hat er die beiden Gesetzesentwürfe verfassungsrechtlich eingeordnet. Die dort geplanten Sonderabgaben sind nicht mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die ausnahmsweise zulässige Umsetzung dieses Instrumentes vereinbar. Alternativ steht nach Inkrafttreten der Öffnungsklausel in § 36g Abs. 7 EEG den Bundesländern ein Gesetzgebungsspielraum zu, der z. B. mit der in der Studie entwickelten Außenbereichsabgabe gefüllt werden könnte.

Die gesamt Stellungnahme finden Sie auf unserer Website.

Dr. Nils Wegner als Sachverständiger des Sächsischen Landtages benannt

Dr. Nils Wegner

Dr. Nils Wegner wurde auf Vorschlag des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages als Sachverständiger benannt. Gegenstand der schriftlichen Anhörung ist ein Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein „Gesetz zur Erweiterung von Beteiligungs- und Klagerechten für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen“.

Rechtswissenschaftliche Einordnung des Klimaschutzgesetzes

Thorsten Müller

Thorsten Müller hat im Rahmen des Fachgesprächs der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Wir haben Verantwortung.  Was ein Klimaschutzgesetz jetzt leisten muss“ den Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein Klimaschutzgesetz analysiert. In seinem Vortrag legte Müller dar, was ein Klimaschutzgesetz aus rechtswissenschaftlicher Sicht leisten kann und was nicht. Ein wichtiger Punkt war dabei, dass ein Klimaschutzgesetz gerade keine rechtliche Bindungswirkung für die Ausgestaltung der konkreten Klimaschutzinstrumente entfaltet, sondern der Gesetzgeber frei über deren Ziele und Ausgestaltung entscheiden kann. Außerdem zeigte er Punkte auf, an denen sich die öffentliche Diskussion verselbständigt und vom Gesetzestext gelöst hat. Beispiele sind etwa die Diskussionen um die Verantwortung der zuständigen Ministerien und vermeintliche Strafzahlungen.

Aufnahme des Klimaschutzes in die französische Verfassung

Victoria Roux gibt in ihrem Hintergrundpapier eine Übersicht über die Diskussion, den Klimaschutz in die französische Verfassung aufzunehmen. Die Proteste der Gelbwesten haben den Reformprozess aktuell auf Eis gelegt. Aufschlussreich ist der vergleichende Blick nach Westen jedoch vor dem Hintergrund, dass noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz in Deutschland verabschiedet werden soll.

Update zur Anwendung der LAI-Hinweise

Maximilian Schmidt und Frank Sailer untersuchen in einem aktuellen Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht die neuen Erlasse zu den LAI-Hinweisen in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Außerdem erläutern sie die Überwachungskonzepte für Bestandsanlagen in Hessen und Schleswig-Holstein und geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung.

Vortrag zur Digitalisierung der Energiewende

An den Beispielen Blockchain, intelligente Netze und Smart Meter zeigte Thorsten Müller in einem Vortrag, dass im Energierecht das Thema Digitalisierung nicht systematisch adressiert wird. Minister Jan Philipp Albrecht hatte Thorsten Müller eingeladen, um über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Energiewende auf einer Sitzung des Beirats für Energiewende und Klimaschutz beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zu informieren.

Vortrag zu PPAs bei C.A.R.M.E.N.-Forum 2019

Dr. Johannes Hilpert

Dr. Johannes Hilpert referierte beim diesjährigen C.A.R.M.E.N.-Forum zum Rechtsrahmen für Power Purchase Agreements (PPAs). Die Veranstaltung im Herzogschloss Straubing stand unter dem Motto „Erneuerbaren Strom gewinnbringend nutzen“. In seinem Vortrag verwies Johannes Hilpert unter anderem auf die Ergebnisse der im Dezember letzten Jahres veröffentlichen Würzburger Studie „Rechtliche Bewertung von Power Purchase Agreements (PPAs) mit erneuerbaren Energien“.

 

Drei neue Projekte zu Batteriespeicher, Ausbau erneuerbarer Energien und Blockchains

Mit welchen Maßnahmen können erneuerbare Energien so ausgebaut werden, wie es aus Sicht des Klimaschutzes notwendig wäre? Mit dieser Frage hat das Umweltbundesamt das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „Untersuchung von Instrumenten und Maßnahmen zur Erschließung des aus Klimaschutzsicht zusätzlich erforderlichen EE-Ausbaus“ beauftragt. Im Projekt „Batteriespeicher in Netzen“ forscht die Stiftung im Auftrag des BMWi zu den Auswirkungen eines exponentiellen Zubaus von Batteriespeichern auf die Netz- und Systemstabilität. Im dritten Projekt „Peer-to-Peer Energiehandel auf Basis von Blockchains“ entwickelt und testet ein Forschungskonsortium gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht eine Plattform für den Peer-to-Peer-Handel von Strom sowie dem Austausch von Netzdiensten. Dabei wird u. a. die potenzielle Rolle des Blockchain-Verfahrens analysiert.