Liebe Leserinnen und Leser,
das laufende Gesetzgebungsvorhaben zum EEG 2016 bleibt auch im Schlussspurt spannend. Zwar dürfte es bisher keine Novelle des EEG gegeben haben, die so umfassend vorbereitet und breit diskutiert wurde wie die diesjährige. Doch wird es kaum einen Beobachter geben, der nicht trotzdem mit Spannung auf den Entwurf des neuen Gesetzestextes gewartet hat.
So ist das Ausschreibungsdesign des „EEG 3.0“ nunmehr weitgehend ausbuchstabiert und alle betroffenen Rechtsanwender können sich en Detail mit den Neuerungen vertraut machen. Daneben blieben wichtige Eckpunkte bis zuletzt offen. Auch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission steht noch aus. Dass die umlagefinanzierte Förderung eine Beihilfe ist, hat das Europäische Gericht jüngst in erster Instanz zum EEG 2012 entschieden.
Als Stiftung Umweltenergierecht haben wir in unterschiedlichsten Formaten die Vorbereitung und Entstehung der Novelle konstruktiv-kritisch begleitet. Jetzt wollen wir wie gewohnt mithelfen, das Verständnis der neuen Regelungen zu fördern, damit das Gesetz auch gelebt werden kann und der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Fadenriss weitergeht.
In diesem Sinne freuen wir uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit und Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße, Ihr Hartmut Kahl