Die Stiftung Umweltenergierecht ist ein Partner im SINTEG-Projekt zur Norddeutschen EnergieWende 4.0

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Leuchtturmprojekt Norddeutsche EnergieWende 4.0: Das zentrale Anliegen des Forschungsprojektes ist es, Schleswig-Holstein und Hamburg als Erzeugungs- und Verbraucherzentrum zu verknüpfen.

Wie sieht die Energieversorgung der Zukunft aus? Antworten auf diese Frage sollen in fünf vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Regionen im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) entwickelt und demonstriert werden. Wie sieht der dafür erforderliche Rechtsrahmen aus? Zu dieser Frage wird die Stiftung Umweltenergierecht innerhalb des Schaufensters „Norddeutsche EnergieWende 4.0 – NEW 4.0“ in den kommenden vier Jahren intensiv forschen und Vorschläge unterbreiten.

Musterlösungen für die zukünftige Energieversorgung erproben

Mit den Schaufensterregionen sollen Musterlösungen für die zukünftige Energieversorgung erprobt werden. Das zentrale Anliegen von NEW 4.0 ist es, Schleswig-Holstein und Hamburg als Erzeugungs- und Verbrauchszentrum zu verknüpfen, um die beiden Bundesländer bereits 2025 mit einem Anteil von 70 Prozent erneuerbarer Energien zu versorgen. Virtuelle Kraftwerke, Konzepte für die Stromspeicherung und Sektorenkopplung sollen für eine stets optimale Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch sorgen.
Die dafür notwendigen neuen Marktregeln stehen im Mittelpunkt der Arbeiten der Stiftung, da es der heutige Rechtsrahmen nicht ermöglicht, die in NEW 4.0 angestrebten Anwendungen umzusetzen. Für Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung, ist das neue Forschungsvorhaben von besonderer
Bedeutung: „Die Neuordnung des Ordnungsrahmens für den Energiemarkt ist eine zentrale Voraussetzung der Energiewende, daher wird NEW 4.0 einen Nukleus für unsere Forschungsaktivitäten in den nächsten Jahren bilden.“

Erstes Ergebnis aus Projektarbeit der Stiftung: Experimentierklauseln im Energierecht

Ein erstes konkretes Ergebnis haben die Vorarbeiten zum Projekt bereits geliefert. Mit dem Diskussionspapier „Experimentierklauseln im Energierecht“ hat die Stiftung den Weg aufgezeigt, den der Gesetzgeber – wenn auch in stark eingeschränkter Form – mit dem neuen § 119 EnWG im „Entwurf eines Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ beschreitet. „Es ist unser Ziel, weitere solcher Impulse zu geben“, umschreibt Projektleiter Oliver Antoni den eigenen Anspruch der Stiftung an NEW 4.0.

Weitere Informationen zu NEW 4.0 finden Sie unter http://www.new4-0.de/  und unter https://stiftung-umweltenergierecht.de/projekte/new4-0/.