„Die Stiftung ist unverzichtbar, um komplexe Rechtsfragen aufzulösen“
Dr. Jochen Ahn war 1996 Mitbegründer der „Ahn & Bockholt Planungsgesellschaft zur Nutzung der Windkraft & anderer regenerativer Energien“. Die heutige ABO Wind AG hat sich von einem kleinen Zwei-Mann-Betrieb in einem privaten Dachzimmer zu einem weltweit tätigen Entwickler und Errichter vielfältiger Erneuerbarer-Projekte entfaltet.
Herr Dr. Ahn, Sie sind promovierter Physikochemiker. Was hat Sie bewogen, in die Erneuerbaren-Branche einzusteigen?
Bereits in meiner Promotion habe ich mich mit Wasserstoff beschäftigt. Das hat den Übergang von der Universität in die Energiewirtschaft befördert. Unmittelbar vor der Unternehmensgründung war ich im hessischen Umweltministerium unter Joschka Fischer tätig und mit der Förderung Erneuerbarer-Energien-Projekte befasst. Dort habe ich Matthias Bockholt kennengelernt. Gemeinsam haben wir entschieden, als Unternehmer die Energiewende mitgestalten zu wollen. Das war damals unser primärer Antrieb und ist es bis heute geblieben.
In Ihrem Unternehmen beschäftigen Sie über 1000 Mitarbeitende auf vier Kontinenten. Welche Länder sehen Sie als Vorbild für die Energiewende und warum?
Natürlich ärgern wir uns oft über Dinge, die in Deutschland nicht gut laufen. Die Trägheit mancher Behörden und jahrelanges Warten auf Gerichtsentscheidungen sind schwer zu ertragen. Im Vergleich zu anderen Ländern funktioniert in Deutschland aber vieles gut. Die Energiewende ist gesellschaftlicher Konsens. Die politischen Verhältnisse sind stabil. Die Rechtssicherheit ist hoch. Das sind entscheidende Vorteile. Wenn ich die 16 Länder betrachte, in denen wir aktuell aktiv sind, würde ich die Bedingungen in Finnland als ähnlich gut bezeichnen wie in Deutschland.
Durch die EU-Notfall-Verordnung erhoffen sich viele neuen Schwung für die Energiewende. Welche rechtlichen Veränderungen sehen Sie für notwendig an, damit wir unsere Klimaziele erreichen?
Es ist absurd, dass der Artenschutz instrumentalisiert wird, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu blockieren. Dabei bedroht die Erderhitzung die Artenvielfalt massiv. Und die Energiewende ist das Mittel, die Erderhitzung abzumildern. Die EU-Nofallverordnung hat das Potenzial, diesen Konflikt aufzulösen. Allerdings muss die Bundesregierung Ländern und Behörden schnell klare Leitfäden zur Anwendung an die Hand geben. Zudem gilt die Notfallverordnung nur bis Ende Juni 2024. Danach brauchen wir eine Regelung auf Basis der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie oder zumindest eine Verlängerung der Notfall-Verordnung. Sonst wäre nicht viel gewonnen.
Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?
Die hervorragende Arbeit der Stiftung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbinden juristischen Sachverstand mit Engagement für die Energiewende. Die Stiftung ist unverzichtbar, um komplexe Rechtsfragen aufzulösen, an denen die Transformation der extrem regulierten Energiewirtschaft sonst scheitern könnte. Die Stiftung bringt ihre Expertise in den politischen Prozess und die Meinungsbildung ein und trägt dazu bei, die legislativen Voraussetzungen für die Energiewende zu schaffen. Ich bin sehr dankbar für diese sehr gute Arbeit.