Mehr Energieeffizienz durch Bürgerbeteiligung
Die verstärkte Förderung der Energieeffizienz ist ein Kernaspekt des europäischen Grünen Deals und der Wärmewende. Im Zentrum steht dabei insbesondere die Gebäuderenovierung, wie die Strategie der EU-Kommission zur „Renovation Wave“ zeigt. Problematisch ist aber häufig die Finanzierung geeigneter Maßnahmen, weil ausreichende Geldmittel fehlen. Das Projekt CitizEE, bei dem die Stiftung Umweltenergierecht den rechtlichen Part innehat, zeigt in diesem Zusammenhang Möglichkeiten auf, diese Hürde durch die verstärkte Einbeziehung von Bürgern zu überwinden.
Als Teil des europäischen Grünen Deals hat die EU-Kommission im Oktober 2020 mit der sogenannten „Renovation Wave Strategy“ ihren Plan für die Unterstützung der Wärmewende mit Hilfe der Dekarbonisierung von Gebäuden vorgelegt. Diese Strategie hat seit Sommer 2021 Eingang gefunden in die Vorschläge der EU-Kommission zur Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und zur Änderung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD). Die geplanten Änderungen des Rechtsrahmens hat die Stiftung Umweltenergierecht bereits umfassend im Rahmen des EU-geförderten Projekts „CitizEE“ (Citizen Financing for Energy Efficiency) untersucht.
Bürgerbeteiligung als wichtige Investitionsquelle für Energieeffizienzprojekte
In „CitizEE“ geht es zentral um die Entwicklung von Energieeffizienzprojekten. Insbesondere im Bereich der kurz- und langfristigen Gebäuderenovierung und mit Blick auf verstärkte Bürgerbeteiligung. Denn auch wenn oft klar ist, dass eine umfassende Renovierung von Gebäuden mit Blick auf zukünftige Energieeinsparungen der einzig sinnvolle Weg ist, so stellt sich vor allem bei langfristigen Projekten die Frage: Wer trägt die Kosten oder übernimmt zumindest das Risiko einer Finanzierung auf viele Jahre? Um dieser Frage zu begegnen und das Finanzierungsrisiko auf mehrere Schultern zu verteilen, sollen durch sogenannte Investitionsplattformen Mittel aus verschiedenen Quellen gebündelt werden. So können dann einfacher Darlehen, Garantien und/oder Beteiligungsfinanzierungen bereitgestellt und durch Risikostreuung vermehrt Investoren – vor allem auch vermeintlich investitionsscheue Bürger – überzeugt werden.
Die Stiftung Umweltenergierecht hat hierzu als rechtlicher Partner des Projekts seit Mai 2019 den europäischen Rechtsrahmen näher untersucht. Sie ist der Frage nachgegangen, welche bereits bestehenden und zukünftige Hindernisse es für Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung gibt. Der Rechtsrahmen wird dabei insbesondere durch die seit Juli beziehungsweise Dezember 2021 vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission bezüglich der genannten Richtlinien maßgeblich mitbestimmt.
Ohne robusten Rechtsrahmen geht es nicht
Als Ergebnis stellt die Stiftung Umweltenergierecht nun in ihren Abschlussberichten (im Erscheinen) Kernempfehlungen vor. Diese zeigen auf, an welchen Stellschrauben angesetzt werden kann, um ein geeignetes Umfeld für Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen. „Vor allem die Zusammenarbeit mit Pilotprojekten in vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten – Belgien, Kroatien, Litauen und Portugal – hat es uns ermöglicht, nicht nur den europäischen, sondern auch den nationalen Rechtsrahmen umfassend zu beleuchten“, so Dr. Maximilian Wimmer, wissenschaftlicher Referent bei der Stiftung Umweltenergierecht und Bearbeiter der Abschlussberichte des CitizEE-Projekts.
Nur wenn ein robuster Rechtsrahmen geschaffen wird, der einen Schwerpunkt auf die Finanzierung der Energieeffizienz und die Renovierung von Gebäuden legt, können die Ziele der Wärmewende in den kommenden Jahrzehnten auch tatsächlich erreicht werden. Dies muss kombiniert werden mit der Mobilisierung von Bürgern und deren Sensibilisierung für Energieeffizienzmaßnahmen. Die Schaffung eines praktikablen und effektiven Rahmens für Crowdfunding auf lokaler und regionaler Ebene ist in diesem Zusammenhang erforderlich. Zudem ist die wirksame Umsetzung der einschlägigen Richtlinien in den Mitgliedstaaten zur Einführung von Grundsätzen und Bedingungen für die Förderung der Bürgerbeteiligung von erheblicher Bedeutung.
Da die Vorschläge der EU-Kommission bisher noch nicht vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament bestätigt wurden, steht zunächst insbesondere diese Fortentwicklung des Rechts im Fokus. Die Stiftung Umweltenergierecht ist hier natürlich weiterhin stets nah am Geschehen und wird über die neusten Entwicklungen berichten.