Handlungsoptionen für die kurzfristige Stabilisierung von Konzentrationszonenplanungen
Die Stiftung Umweltenergierecht zeigt, wie der Gesetzgeber kurzfristig mit fehlerhaften Konzentrationszonenplanungen umgehen kann, um die Planungssituation für Windenergieanlagen zu stabilisieren.
Noch immer sind zu viele Konzentrationszonenplanungen für Windenergienutzungen fehlerhaft und werden von Gerichten beanstandet. Bereits Ende letzten Jahres hat die Stiftung Umweltenergierecht in einem Hintergrundpapier die vielfältigen Fehlerquellen analysiert (Würzburger Bericht Nr. 37). Konsequenz der fehlerhaften Planung sind nicht nur eine verbreitete Unzufriedenheit mit der dadurch fehlenden räumlichen Steuerung der Windenergie vor Ort. Auch keimen immer wieder politische Diskussionen darüber auf, die sogenannte Außenbereichsprivilegierung einzuschränken oder sogar ganz abzuschaffen.
Die Stiftung Umweltenergierecht zeigt nun in einem aktuellen Diskussionspapier (Würzburger Bericht Nr. 39) kurzfristige Handlungsoptionen des Gesetzgebers auf, die Planungssituation zu stabilisieren, ohne zugleich die nötige Flächenbereitstellung für Windenergienutzungen zu gefährden.
Der Autor des Diskussionspapiers, Dr. Nils Wegner, sieht Handlungsspielräume des Gesetzgebers zum einen bei der Gestaltung des sogenannten Planersatzes nach § 35 BauGB, also den gesetzlichen Regelungen, die greifen, wenn Konzentrationszonenplanungen unwirksam werden. Hier könnte eine Art Rückfalloption geschaffen werden, die § 35 BauGB punktuell modifiziert, befristet gilt und bestimmte Steuerungsinteressen von Kommunen besser als bislang berücksichtigt. Diskutiert wird zudem die zeitlich bereits früher ansetzende Option, dass bestimmte fehlerhafte Pläne zeitlich befristet fortgelten. Damit soll ein weitgehend ungesteuerter Zustand verhindert werden. Auch so könnte Planungsträgern Zeit verschafft werden, um doch noch zu einer funktionsfähigen Konzentrationszonenplanung zu gelangen. Die bereits existierenden Regelungen zur Unbeachtlichkeit und nachträglichen Heilbarkeit bestimmter Planungsfehler haben aus Sicht von Nils Wegner demgegenüber nur wenig Potenzial, rechtlich weiterentwickelt zu werden.
Das Diskussionspapier trägt den Titel „Ansätze zum Umgang mit Fehlern und zur Begrenzung der Fehlerfolgen bei Windkonzentrationszonenplanungen“ und ist im Rahmen des Vorhabens NeuPlan Wind entstanden, das durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird.