„Nur wer das Gesamtsystem im Blick hat, kann tragfähige Lösungswege entwickeln“
Am 1. März 2026 feiert die Stiftung Umweltenergierecht ihr 15-jähriges Bestehen. Was heute als unabhängige, institutionell geförderte Forschungseinrichtung fest im wissenschaftlichen Diskurs verankert ist, nahm ihren Anfang als kleine Forschungseinrichtung in Würzburg. Thorsten Müller und Fabian Pause trieben als Vorstand die Entwicklung der Stiftung von Anfang an unermüdlich voran. Gemeinsam blicken sie im Gespräch zurück auf Erfolge und Meilensteine – und richten zugleich den Blick in die Zukunft.
Frage: Wie muss sich der Rechtsrahmen ändern, damit die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden? Das ist seit 15 Jahren die wissenschaftliche Leitfrage der Stiftung Umweltenergierecht. Was war damals die zentrale Motivation für die Gründung der Stiftung?
Thorsten Müller: Unsere Leitfrage hat ihren Ursprung in zwei zentralen Beobachtungen. Während meiner Zeit im Bundesumweltministerium und meiner Arbeit unter anderem an der EEG-Novelle 2004 wurde mir deutlich, welche strategische Bedeutung dem Recht für die Energiewende und damit der zielgerichteten Erforschung von Lösungsräumen und Ausgestaltungsmöglichkeiten zukommt. Die Transformation unseres Energiesystems ist technisch, ökonomisch und gesellschaftlich geprägt, aber gesteuert wird sie letztlich durch das Recht. Ein für die jeweilige Situation passender Rahmen ist damit Erfolgsbedingung. Gleichzeitig zeigte sich, dass es keine rechtswissenschaftliche Institution gab, die diesen sich dynamisch entwickelnden Rechtsrahmen systematisch erforscht und Weiterentwicklungen vorausschauend mitdenkt. Genau diese Lücke wollten wir schließen.
Fabian Pause: Zunächst wurde diese Idee ab 2007 mit der Forschungsstelle Umweltenergierecht an der Universität Würzburg umgesetzt. Die ursprüngliche Idee aus dem Winter 2003/2004 war jedoch, eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung zu gründen. Denn Wissenschaft braucht institutionelle Unabhängigkeit und langfristige Planungssicherheit. Mit der notariellen Beurkundung am 1. März 2011 haben wir diesen Meilenstein dann erreicht. Dass dann auch direkt die Ausgründung erfolgte, war so nicht geplant, hat sich jedoch als Glücksfall erwiesen. Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung haben wir gerade im Hinblick auf die Personalentwicklung und -bindung ganz andere Möglichkeiten gehabt. So ist es gelungen, ein tolles Team aufzubauen und immer weiter zu verstärken. Es sind die Menschen, die die Stiftung Umweltenergierecht ausmachen.
In welchen Bereichen konnte die Stiftung seitdem besonders gut ihre Wirkung entfalten?
Thorsten Müller: Besonders deutlich haben sich unsere Arbeiten im Bereich der erneuerbaren Energien niedergeschlagen. Das EEG war gewissermaßen Ausgangspunkt unserer Forschung und ist bis heute ein zentrales Referenzgebiet für die Beantwortung unserer Leitfrage. Von Beginn an haben wir unseren Blick jedoch weit gefasst. Das Unionsrecht war von Anfang an ein unverzichtbarer Forschungsschwerpunkt, das Planungs- und Genehmigungsrecht sind schnell hinzugetreten und auch der Rechtsrahmen der Wärmewende und der Netzinfrastrukturen beschäftigt uns schon lange. Klimaschutz und Energiewende lassen sich rechtlich nicht in Einzelgesetzen denken. Deshalb analysieren wir systematisch die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Rechtsbereichen und deren Entwicklungen. Nur wer das Gesamtsystem im Blick hat, kann tragfähige Lösungswege entwickeln. Zudem haben wir uns nicht mit den einfachen Antworten zufriedengegeben und immer – auch mit Hilfe unseres großartigen Netzwerkes – versucht, die inter- und transdisziplinären Bezüge gut auszuleuchten sowie die praktischen Konsequenzen mitzudenken. Mit diesem wohl einmaligen Profil waren wir oft und parteiübergreifend Gesprächspartner und Ratgeber im Bundestag, in Landtagen oder für Ministerien.
Fabian Pause: Unsere Wirkung liegt nicht nur in der Analyse, die in unsere vielen Veröffentlichungen und Vorträge eingeflossen ist, sondern auch im Erklären und Einordnen. Wir durchdringen komplexe Regelungen und bereiten sie so auf, dass sie für Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Unternehmen konkret nutzbar werden. Die vielen fachlichen Anfragen und der große Zuspruch zu unseren Tagungen und Online-Seminaren zeigen, wie hoch der Bedarf an verlässlicher Orientierung ist. Ein aktuelles Beispiel sind unsere Arbeiten zu Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien, bei denen wir europäische Vorgaben und ihre Konsequenzen für das nationale Planungs- und Genehmigungsrecht systematisch aufgearbeitet haben. Besonders sichtbar wurde unsere Einordnungsfunktion auch in der Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“, die von 2020 bis 2024 insgesamt 40 Ausgaben umfasste. Dabei haben wir die Vielzahl europäischer Rechtsakte strukturiert eingeordnet und ihre Auswirkungen erläutert. Hier kann ich auch verraten: Eine inhaltlich neu ausgerichtete Fortsetzung der Reihe ist angesichts der anstehenden Neuausrichtung des Unionsrechts auf das EU-Klimaschutzziel für 2040 in Planung.

Fabian Pause (links, Forschungsgebietsleiter) und Thorsten Müller (rechts, Wissenschaftlicher Leiter) bilden seit Gründung der Stiftung den Stiftungsvorstand.
Was war der wichtigste Meilenstein für die Stiftung auf ihrer Entwicklung zu einer etablierten Stimme im wissenschaftlichen Diskurs?
Fabian Pause: Da fallen mir einige Punkte ein. Wenn ich einen herausnehmen muss, dann wäre das die institutionelle Förderung des Bundes, welche die Stiftung seit April 2024 erhält. Natürlich haben wir auch bis dahin Fördermittel des Bundes erhalten, aber immer nur für befristete Projekte. Mit der institutionellen Förderung haben wir nun einen dauerhaften Planungshorizont und Sicherheit. So haben wir in den vergangenen zwei Jahren unsere Struktur ausgebaut und unser Profil geschärft, unter anderem mit der Etablierung von zwei neuen Forschungsgebieten, die unseren bisherigen Arbeiten zum Recht der Netzinfrastrukturen und der Wärmeversorgung mehr Raum und Gewicht geben und damit auf ein anderes Level heben. Inhaltlich und methodisch sind wir uns natürlich treu geblieben. Und wir werden auch weiterhin ein aktiver Teil in unserem Forschungsnetzwerk bleiben, gemeinsam mit unseren Partnern Anträge für Forschungsprojekte entwickeln und uns um Beratungsvorhaben bei der öffentlichen Hand bewerben.
Welche Bedeutung hatten und haben Unterstützer für die Forschungsarbeit der Stiftung?
Thorsten Müller: Unser großes Unterstützernetzwerk war und ist für unsere Forschung auf mehreren Ebenen von zentraler Bedeutung. Da wir uns nicht allein aus den Erträgen des Stiftungskapitals und der öffentlichen Forschungsförderung finanzieren konnten und können, aber auch gar nicht wollen, brauchen wir weitere Einnahmequellen. Unsere Gesamtfinanzierung muss mit den für Wissenschaft unverhandelbaren Anforderungen der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit vereinbar sein. Daher schied die Auftragsforschung für Private aus, weil diese oft als nicht ergebnisoffen wahrgenommen wird. Eine ausgewogene Mischfinanzierung wird aus unserer Sicht den Anforderungen am besten gerecht und ist daher für uns unverzichtbar. Auch wenn wir mit der institutionellen Förderung mittlerweile über eine verlässliche und erstmalig auch die Gemeinkosten deckende Grundfinanzierung verfügen, sind damit nicht alle Fragen der Finanzierung, Unabhängigkeit und Freiheit beantwortet. Spenden bleiben unverzichtbar und ermöglichen uns unsere Arbeit inhaltlich weiter auszubauen und sonst nicht mögliche weitere Schwerpunkte zu setzen. Jeder einzelne Spendeneuro fließt unmittelbar in unsere inhaltliche Arbeit und eröffnet uns zusätzliche Freiräume, gerade um auf aktuelle Entwicklungen und Fragen möglichst schnell und flexibel reagieren zu können.
Und was nicht unterschätzt werden darf: Unsere Unterstützer ermöglichen uns einen besonderen Dialog mit der Praxis. Den pflegen wir auch mit vielen weiteren Praktikern und viele werden dadurch auch zu Unterstützern, weil sie dadurch den Wert unserer Arbeit besser erkennen, auch wenn sie keinen unmittelbaren individuellen Vorteil davon haben. Durch den direkten Austausch erfahren wir, wo der Schuh tatsächlich drückt. So verfolgen wir keine bloß theoretischen Fragestellungen, die an der Realität vorbeigehen, sondern können praxistaugliche Lösungswege aufzeigen. Die großzügige Förderung und den vertrauensvollen Austausch nehmen wir daher auch als Anerkennung und Wertschätzung für unsere Arbeit wahr. Für all diese Punkte möchte ich mich auch an dieser Stelle ganz herzlich bedanken!
Wie richtet die Stiftung ihre Forschung künftig aus, um den kommenden Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden?
Thorsten Müller: Unser 15-jähriges Jubiläum möchten wir auch als Ausgangspunkt für den Blick nach vorn nutzen. Der Rechtsrahmen der Energiewende steht vor Neujustierungen, die weit über einzelne Gesetzesänderungen hinausgehen und grundlegende Fragen zur künftigen Ausgestaltung der Transformation aufwerfen. Deshalb wollen wir in den kommenden Monaten ein neues Forschungsprogramm für 2027 bis 2031 entwickeln. Ziel ist es, langfristige Entwicklungslinien frühzeitig zu identifizieren und daraus die wichtigsten wissenschaftlichen Fragestellungen abzuleiten. Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist der Dialog, um Impulse aus Praxis, Politik und Gesellschaft zu integrieren. Wir werden das Gespräch mit zentralen Akteuren suchen, um unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen. Am Ende soll ein Forschungsprogramm stehen, mit dem wir unseren rechtswissenschaftlichen Beitrag zum Gelingen der Transformation leisten wollen. Ein strategisch angelegter Orientierungsrahmen, der zugleich offen für weitere Entwicklungen ist.
