„Die Stiftung Umweltenergierecht will nicht nur das Richtige, sondern macht das auch noch richtig gut“
Sönke Tangermann und Nils Müller wurden 2014 gemeinsam in den Vorstand der Greenpeace Energy eG berufen. Der Ökoenergieanbieter setzt sich von Hamburg aus für eine bundesweite Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ein.
Herr Tangermann, Herr Müller, welche Rolle spielt Ökostrom in Deutschland?
Tangermann: Mit dem Bezug von Ökostrom setzen Kundinnen und Kunden ganz generell ein sichtbares Signal für eine saubere Energieversorgung. Mit gutem Ökostrom lässt sich jedoch viel mehr als eine reine Signalwirkung erzielen. Ein Beispiel: Wenn Ökostromer gezielt Windparks unter Vertrag nehmen, die aus der Förderung fallen, dann bannt das die Gefahr, dass diese Parks aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weiterbetrieben werden können. So bewirkt guter Ökostrom, dass mehr erneuerbare Energien sicher zur Verfügung stehen und der CO2-Ausstoß sinkt.
Die Novelle des EEG soll Anfang 2021 in Kraft treten. Was erhoffen Sie sich von den Neuerungen?
Müller: Wir sehen die EEG-Novelle als verpasste Chance, den Rahmen für erneuerbare Energien zu schaffen, der eigentlich nötig wäre, um unsere Klimaziele zu erreichen. Der vorgesehene Erneuerbaren-Ausbau reicht nicht mal für das neue 65-Prozent-Ziel im EEG – und erst recht nicht dafür, dass wir die Paris-Ziele schaffen. Schade finden wir auch, dass die Regierung die Möglichkeiten aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie für mehr Bürgerbeteiligung und neue energiewendedienliche Geschäftsmodelle nicht im EEG verankert. Also mehr Sorge als Hoffnung bei der Betrachtung des neuen EEG.
Welche weiteren Veränderungen des aktuellen Energierechts halten Sie für eine erfolgreiche Energiewende für dringend notwendig?
Tangermann: Im Frühjahr hatten wir ein Windenergie-an-Land-Gesetz vorgeschlagen. Das ist weiterhin dringend nötig, wie die Diskussion um das EEG zeigt. Der heutige rechtliche Rahmen ist völlig ungeeignet, um den erforderlichen Zubau zuverlässig zu gewährleisten. Gerade bei Wind an Land ist ja die Diskrepanz zwischen dem realen und dem aus Klimaschutzgründen notwendigen Ausbau erschreckend hoch. Weitere Veränderungen brauchen wir unter anderem bei der Bürgerenergie, die unverzichtbar für den Erfolg der Energiewende ist, aber mehr Gestaltungsmöglichkeiten braucht. Und bei der rechtlichen Umsetzung der Nationalen Wasserstoff-Strategie müssen hohe ökologische Standards verankert werden, damit wir mit Wasserstoff mehr und nicht etwa weniger Klimaschutz erreichen.
Was hat Sie überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?
Müller: Ziel unserer Genossenschaft ist es, auf allen Ebenen die Energiewende voranzutreiben. Politisch, medial, durch Erneuerbaren-Ausbau, mit Ökoenergie-Angeboten – aber eben auch rechtlich. Hierfür ist die Stiftung beinahe unverzichtbar. Schon der Namensteil „Umweltenergierecht“ zeigt eine Haltung, die uns extrem sympathisch ist. Aber die Stiftung will nicht nur das Richtige, sondern macht das auch noch richtig gut. Sie treibt die Debatte voran und hat sich in Fachwelt und Umweltbewegung, in Politik und Branche ein enormes Standing erarbeitet. Deshalb wollen wir die Stiftung Umweltenergierecht auch weiterhin sehr gerne unterstützen.