Stiftung Umweltenergierecht begleitet Prozess für neuen europäischen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien

cameraw_fotolia Als im Jahr 2009 die derzeitige Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Kraft trat, ergab sich ein klares Bild: Den Mitgliedstaaten wurden verbindliche nationale Ziele bis zum Jahr 2020 für die Förderung erneuerbarer Energien auferlegt, maßgeblich zu erreichen durch nationale Förderregelungen, deren genaue Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen wurde. Im Strombereich wurde dies u. a. flankiert durch die Festschreibung eines Einspeisevorrangs für Erneuerbaren-Strom. Dieses Bild hat in den letzten Jahren erhebliche Risse bekommen. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach der Vereinbarkeit des EEG mit dem europäischen Beihilferecht wurden dem nationalen Gesetzgeber neue Vorgaben gemacht. Diese führten schließlich zu vielfachen Umstellungen des bisher bekannten Systems, wie wir sie jetzt vor allem mit der für alle Technologien geltenden Einführung von Marktprämien und Ausschreibungen im EEG 2017 sehen“, führt Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, aus.

Unklarer Rechtsrahmen nach 2020

„Für die Zeit nach 2020 ist zunächst entscheidend, dass sich die Vertreter der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat nicht mehr auf national verbindliche Ziele bis 2030 einigen konnten, vielmehr gibt es nur noch ein auf EU-Ebene verbindliches Ziel“, erläutert Dr. Markus Kahles, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht. Ein neues Governance-System mit Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten soll die gemeinsame Erreichung des EU-Ziels sicherstellen. Vieles ist hier aber noch unklar. Genauso wie derzeit noch nicht absehbar ist, wie die anderen Regelungsinhalte der jetzigen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zukünftig ausgestaltet werden sollen. Erste Entwürfe der Europäischen Kommission für neue EU-Rechtsakte werden Ende des Jahres erwartet.

Hintergrundpapier zur Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Stiftung Umweltenergierecht hat den bisherigen Prozess der Entwicklung eines neuen Regelungspakets für erneuerbare Energien, Marktdesign und Governance wissenschaftlich eng begleitet und wird dazu ein Hintergrundpapier im Rahmen des Forschungsvorhabens „EU-ArchE“ veröffentlichen. „Wir legen die derzeitige Rechtslage dar und stellen die bisherigen Überlegungen für einen neuen Rechtsrahmen gegenüber. Damit wollen wir das allgemeine Verständnis für die sehr komplexe Materie erhöhen und eine spätere Einordnung der auch von uns mit Spannung erwarteten Entwürfe der EU-Kommission ermöglichen“, erklärt Fabian Pause, Forschungsgebietsleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten zum
Projekt „EU-ArchE“.