Verbesserungsvorschläge für die räumliche Steuerung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus
Die Stiftung Umweltenergierecht hat zusammen mit dem Institut für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung (INER) die Instrumente zur räumlichen Steuerung von erneuerbaren Energien durchleuchtet. Ergebnis der dreieinhalb-jährigen Forschungsarbeit im Rahmen des Projekts „Instrumente für eine verbesserte räumliche Steuerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (IRSEE)“ ist nunmehr ein 350 Seiten starker Endbericht mit detaillierten Untersuchungen zu den verschiedenen räumlichen Steuerungsinstrumenten.
Welche Steuerungsinstrumente wirken wie auf die räumliche Verteilung von EE-Anlagen?
Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projektes war es, die auf die räumliche Verteilung von Erneuerbare-Energien-Anlagen wirkenden Faktoren, seien sie technischer, ökonomischer oder rechtlicher Art, und die daraus folgenden Auswirkungen der heutigen Steuerungsmechanismen zu ermitteln und jeweils zu bewerten. Darüber hinaus sollten konkrete Lösungsansätze entwickelt werden, die zukünftig eine energiewirtschaftlich sachgerechte räumliche Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ermöglichen.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Untersuchungen standen dabei zum einen die klassischen räumlichen Steuerungsinstrumente des Planungsrechts, insbesondere Fragen der Konzentrationszonenplanung von Windenergieanlagen (substanziell Raum schaffen, harte und weiche Tabuzonen, gesamträumliches Planungskonzept, Beurteilungsspielräume etc.), aber auch planungsrechtliche Steuerungsfragen bei Photovoltaik, Biomasse oder Geothermie. Den zweiten Schwerpunkt bildeten die räumlichen Steuerungsinstrumente im Energierecht (z. B. Referenzertragsmodell Wind, PV-Flächenkulisse). Hier wirkt der Gesetzgeber vor allem über das Instrument der Ausschreibung vermehrt auf räumliche Steuerfragen ein.
Ein funktionierender Instrumentenkasten ist vorhanden
Mit dem erfolgreichen Projektabschluss konnten die Forscher aufzeigen, dass für die räumliche Steuerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ein im Grundsatz funktionierender und einsetzbarer Instrumentenkasten zur Verfügung steht. Auch das Grundkonzept der bislang bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern erweist sich in der Sache als sinnvoll.
Um eine möglichst hohe Realisierungsquote zu erreichen, ist es besonders wichtig, Flächen vorab dahingehend zu beurteilen, inwieweit sie für den Ausbau der erneuerbaren Energien geeignet sind. Dies setzt eine Untersuchung und Bewertung der unterschiedlichen Belange vor Ort voraus, die letztlich nur innerhalb der Länder leistbar ist.
Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente
Das föderale System führt damit aber auch zu zeitintensiven, ebenenübergreifenden Abstimmungsprozessen. Zudem weist das existierende Instrumentarium kompetenzrechtliche Grenzen und „blinde Flecken“ auf, wenn es etwa um das Erreichen spezieller energiewirtschaftlicher Ziele geht, die der Raumordnung fremd sind (z. B. Netzeinspeisung, Lastverschiebung). Die Forscher unterbreiten in ihrem Abschlussbericht daher auch eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen zur Fort- und Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente und zeigen etwa Möglichkeiten für eine Verbesserung der Raumordnung (z. B. bzgl. der Vorgabe von Mengenzielen) und eine rechtssichere Konzentrationszonenplanung auf.
Weitere Informationen: Projektseite „IRSEE“