„Alles begann in einer Berliner Küche…“

Stiftungsleiter Thorsten Müller über die Idee zur Stiftung Umweltenergierecht und fünf Jahre Forschungsarbeit

Die Initiative für die Gründung der Stiftung Umweltenergierecht ging von Ihnen aus. Wie kam es dazu?

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„Die Idee entstand während meiner Zeit im Bundesumweltministerium als ich unter anderem maßgeblich an der EEG-Novelle 2004 mitgewirkt habe. Eines Abends in einer Berliner Küche standen nach intensiver Diskussion zwei Erkenntnisse und ein Plan im Raum: Erstens kommt dem Recht eine strategische Bedeutung für die Energiewende zu, weil alle gewünschten Veränderungen dieses im Kern technisch-ökonomisch-sozialen Prozesses durch neues Recht erst ermöglicht werden müssen. Zweitens fehlte bis dato eine rechtswissenschaftliche Einrichtung, die den relevanten Rechtsrahmen systematisch erforscht und die erforderlichen Rechtsentwicklungen vorausdenkt. So war die Idee geboren, ein solches rechtswissenschaftliches Institut zu gründen.“

Und diese Idee war nach einigen Zwischenschritten am 1. März 2011 mit der Gründung der Stiftung Umweltenergierecht dann in die Tat umgesetzt. Wie fällt Ihr Zwischenfazit fünf Jahre später aus?

„Aus der Gründungsidee, eine Zukunftswerkstatt für den Rechtsrahmen der Energiewende zu schaffen, die mit ihrer Forschung Grundlagen schafft und gleichzeitig Impulse für die Rechtsentwicklung setzt, ist Wirklichkeit geworden. In den fünf Jahren ihres Bestehens konnte sich die Stiftung dank großzügiger Förderer und Unterstützer als Denkfabrik etablieren und es sind etliche wichtige Forschungsergebnisse entstanden.“

Welche Forschungsergebnisse waren das?

„Eine interdisziplinäre Roadmap Speicher wurde erarbeitet und der Rechtsrahmen für die Biomassenutzung und Windenergie umfassend analysiert. Schon frühzeitig im Jahr 2012 wurden die Arbeiten zum Themenfeld Sektorenkopplung aufgenommen und Spielräume und Ausgestaltungsvarianten zum EEG-Systemwechsel auf Ausschreibungen ermittelt. Auch den Rechtsrahmen für die Wärmeversorgung haben wir vermehrt in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Daneben sind Inhalte für die EEG-Novellen 2012 und 2014 sowie die KWKG-Novelle 2015 entstanden. Europa war immer ein zentrales Thema: Ob das Beihilfeverfahren zum EEG und dessen spürbare Folgen seit der EEG-Novelle 2014 oder das Thema Warenverkehrsfreiheit – übrigens schon frühzeitig mit demselben Ergebnis, zu dem später auch der EuGH in der Rechtsache Ålands Vindkraft kam. Und schon seit fünf Jahren erforschen wir den Kooperationsrahmen für den gemeinsamen Ausbau der Erneuerbaren durch verschiedene Mitgliedstaaten, der jetzt mit der EEG-Öffnung relevant wird.“

Was ist der größte Erfolg im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre?

„Trotz all dieser spannenden Vorhaben, am wichtigsten ist die Etablierung der Stiftung Umweltenergierecht mit all den erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten als Institution. So haben wir für die künftigen Forschungsaktivitäten die notwendige Basis und können die Energiewende als Prozess weiter bereichern und so unseren Stiftungszweck erfüllen.“