Pilotprojekt beendet: Deutsch-Dänische Ausschreibungen als Vorbild für weitere Kooperationen?

Die Stiftung Umweltenergierecht leistete im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums Unterstützung bei der Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen EE-Stromerzeugungsanlagen im EU-Ausland eine Förderung nach dem deutschen EEG erhalten können. Ein Ergebnis dieser Überlegungen war die europaweit erste grenzüberschreitende Ausschreibung ihrer Art, die Ende 2016 gemeinsam mit Dänemark durchgeführt wurde. Das dazugehörige wissenschaftliche Begleitprojekt endete plangemäß im April dieses Jahres. Wird es solche Ausschreibungen auch in Zukunft geben?

Die Kooperation mit Dänemark ist bislang die einzige grenzüberschreitende Ausschreibung ihrer Art.

Das Fördersystem des EEG unterlag in der Vergangenheit zahlreichen Änderungen. Eine der bemerkenswertesten ist aus europäischer Sicht sicherlich die Öffnung des Fördersystems für EE-Anlagen mit Standorten in anderen EU-Mitgliedstaaten, die mit dem EEG 2014 eingeführt wurde. Politisch sollte damit auf den steigenden Druck der EU-Kommission reagiert werden, EE-Strom nicht unter rein nationalen Gesichtspunkten zu fördern. Zur konkreten Umsetzung mussten allerdings im Rahmen des Begleitprojekts zunächst noch einige grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden, damit die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten.

Rechtsfragen mit Innovationscharakter

Das gemeinsame Projekt verließ ausgetretene Pfade: Kooperationen wie diese könnten Mitgliedstaaten auch in Zukunft helfen, ihre Ausbauziele zu erreichen.

„Man lernt viel über das deutsche Fördersystem, wenn man es einmal aus dem Blickwinkel eines Partnerlandes betrachtet“, sagt Dr. Markus Kahles, der für das Projekt auf Seiten der Stiftung Umweltenergierecht verantwortlich war. „Hier war einiges neu zu denken und zu entscheiden: Welche Regelungen sind auch im Rahmen einer Kooperation unverhandelbar und an welcher Stelle gelten die Regelungen des Kooperationslandes? Was ist komplett neu zu regeln?“ So entstand unter anderem mit Unterstützung aus Würzburg zunächst einmal die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV). „Auf dieser Basis konnten dann die einzelnen Punkte des Kooperationsvertrags mit dem Partnerland Dänemark ausgehandelt werden. Das war größtenteils Neuland.“, erklärt Jana Nysten, die an der Ausarbeitung des Kooperationsvertrags aus rechtswissenschaftlicher Sicht beteiligt war.

Zukunft grenzüberschreitender Ausschreibungen

Die Kooperation mit Dänemark ist bislang die einzige grenzüberschreitende Ausschreibung geblieben. „Die Grundlagenarbeit und die Erfahrungen, die wir im Rahmen dieses Projekts gemacht haben, können aber für zukünftige Entwicklungen noch sehr nützlich sein“, schätzt Dr. Markus Kahles. „Wichtig war vor allem auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Forschungspartnern“, betont Fabian Pause, der das Projekt von Anfang an begleitet hat. So werden grenzüberschreitende Kooperationen womöglich künftig bei der Schaffung gemeinsamer Rahmenbedingungen für Offshore-Windparks zwischen verschiedenen Anrainerstaaten in der Nord- oder Ostsee eine wichtige Rolle spielen. Eine Regelung zur Öffnung der Fördersysteme der Mitgliedstaaten findet sich mittlerweile auch in der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Die dort enthaltenen Elemente und Bedingungen ähneln zum Teil denjenigen des EEG und der GEEV. „Das deutsch-dänische Experiment zur Öffnung des EEG hat damit sicherlich auch Einfluss auf die entsprechenden Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gehabt“, ergänzt Jana Nysten. Eine Öffnung sei zudem nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern eine Option für die Mitgliedstaaten. Es werde sich somit künftig zeigen, ob und auf welchem Weg die Mitgliedstaaten zum Mittel der Kooperation greifen, um ihre EE-Ausbauziele zu erreichen.