Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil zum EEG 2012 auf das deutsche Energierecht?

Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass das EEG 2012 keine staatliche Beihilfe ist, stellt sich die Frage, welche konkreten Auswirkungen das Urteil hat. Die Stiftung Umweltenergierecht befasst sich intensiv mit den Folgen für das deutsche Energierecht und nimmt dabei auch die neuen Vorgaben aus dem EU-Winterpaket in den Blick.

Die Stiftung Umweltenergierecht analysiert die Folgen des EuGH-Urteils u. a. auf die Weiterentwicklung des EEG, des KWKG und des Netzentgeltsystems.

Am 28. März 2019 entschied der EuGH die seit 2013 laufende Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft des EEG 2012. Die EU-Kommission lag falsch, als sie 2014 entschied, dass das EEG 2012 den Tatbestand der Vorteilsgewährung „staatlich oder aus staatlichen Mitteln“ erfülle und damit eine Beihilfe sei. Da staatliche Beihilfen der Genehmigungspflicht unterstehen, bekam die Kommission infolge ihrer Entscheidung einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des EEG. Für zahlreiche Regelungen im EEG 2014 und EEG 2017 wurden die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission, insbesondere die Umwelt- und Energiebeihilfen 2014-2020, als Grund genannt.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Rechtsauffassung der Kommission ebenso wie die Einflussnahme auf die Ausgestaltung des EEG über die Beihilfeleitlinien von Beginn an kritisch beurteilt und anders eingeordnet. Mit der Entscheidung des EuGH wurde diese Einschätzung bestätigt. Für das EEG 2012 steht nunmehr fest, dass die EU-Kommission zu weit gegangen ist.

Beihilferecht steht schon immer im Fokus der Stiftung Umweltenergierecht.

Was sind die Konsequenzen des Urteils über das EEG 2012 hinaus? Was gilt für die Weiterentwicklung des EEG, aber auch des KWKG oder des Netzentgeltsystems? Prinzipiell kann das Urteil auf andere Sachverhalte übertragen werden. Trotzdem ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich dieselben Umstände vorliegen oder doch eine Beihilfe vorliegt. Auch wenn das Urteil übertragbar ist, müssen aber die neuen Vorgaben aus dem EU-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ berücksichtigt werden. Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht dieses komplexe Zusammenspiel aus EU-rechtlichen Vorgaben mit dem Ziel, die Handlungsspielräume und -optionen für den deutschen Gesetzgeber aufzuzeigen.

Eine erste Einschätzung zum Thema können Sie unserem Papier „Das EEG 2012 ist keine Beihilfe – was genau bedeutet das EuGH-Urteil? Fragen und Antworten“ entnehmen, welches auf der Website der Stiftung zum Download zur Verfügung steht. Zudem wurde der erste juristische Fachaufsatz zum EuGH-Urteil kürzlich von der Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht. Darin sind die vielfältigen Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zum Beihilferecht aus den letzten Jahren eingeflossen. Der Aufsatz ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) erschienen. Dort haben Dr. Markus Kahles und Jana Nysten unter dem Titel „Alles auf Anfang? – Die fehlende Beihilfeeigenschaft des EEG“ die Entwicklungslinien der EuGH-Rechtsprechung zum Beihilferecht seit dem PreussenElektra-Urteil des EuGH im Jahr 2001 bis heute nachgezeichnet und eingeordnet (EnWZ 2019, S. 147-152).