Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen zur künftigen Finanzierung von Strom aus erneuerbarer Energien?
Die Finanzierung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland erfolgt traditionell durch die EEG-Umlage im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Vor dem Hintergrund der künftigen Aufgaben, wie dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, der verstärkten Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr oder der Frage nach dem Weiterbetrieb bereits ausgeförderter Anlagen, wird die Ausgestaltung und Finanzierung der künftigen Förderung erneuerbarer Energien breit diskutiert.
Die in die Diskussion eingebrachten Schlagworte und Instrumente reichen in diesem Zusammenhang von der Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch Einbeziehung anderer Sektoren in die EEG-Umlage, der Umstellung auf eine haushaltsbasierte Finanzierung, der Dynamisierung der EEG-Umlage, der grundsätzlichen Neuordnung aller staatlich induzierten Strompreisbestandteile (SIP) bis hin zur Reduzierung der Stromsteuer.
Forschungsvorhaben zur künftigen Finanzierung von Strom aus erneuerbaren Energien gestartet
„Angesichts der aktuellen Diskussion, die mit den verschiedenen Vorschlägen immer weiter an Fahrt gewinnt, ist es umso wichtiger den grundsätzlichen rechtlichen Lösungsraum zu kennen, innerhalb dessen sich der Gesetzgeber bei diesen Fragen überhaupt bewegen kann“, erläutert Dr. Markus Kahles, innerhalb der Stiftung als Projektleiter verantwortlich für das kürzlich gestartete Vorhaben „Zukünftige Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Vorhaben hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren und wird durch die Stiftung Umweltenergierecht im Konsortium mit verschiedenen Forschungspartnern bearbeitet. Ausgangspunkt des Vorhabens ist die Frage, wie angesichts des weiter wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig die institutionellen Rahmenbedingungen für deren Finanzierung ausgestaltet werden sollten. Das Ziel ist es, verschiedene Modelle für die zukünftige Finanzierung der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Dabei steht kein konkretes Zielmodell fest, sondern es sollen verschiedene Modelle und Szenarien ergebnisoffen begutachtet werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Die Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien tangiert verschiedenste Rechtsbereiche
„Das Vorhaben berührt sowohl den Erfolg des künftigen Ausbaus erneuerbarer Energien als auch in betriebs- und volkswirtschaftlicher Hinsicht alle neuen Geschäftsmodelle und letztlich die Grundlagen des Energiemarktes, kurz die wichtigsten Zukunftsfragen der Energiewende“, erläutert Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung. „Betroffen sind dabei die verschiedensten rechtlichen Aspekte. Einen Schwerpunkt bildet das Beihilferecht, aber auch finanzverfassungsrechtliche Fragestellungen und planungs- und genehmigungsrechtliche Auswirkungen dürfen nicht aus dem Blick verloren werden“. Die Stiftung Umweltenergierecht wird die anstehenden Themen daher nicht nur in intensivem Austausch mit ihren Konsortialpartnern, sondern auch intern durch ein Team von Experten aus den verschiedenen Rechtsbereichen bearbeiten.
Weiterführende Informationen zum Projekt „Zukunft Finanzierung“