„Die Energiewende ist ein europäischer Prozess“
Seit November letzten Jahres arbeitet Anna Papke als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Stiftung Umweltenergierecht im Forschungsgebiet „Europäisches und internationales Umweltenergierecht sowie Rechtsvergleichung“.
„Klimaschutz ist eine Herausforderung, der wir uns über nationale Grenzen hinweg stellen müssen. Bei der Energiewende darf unser Fokus deshalb nicht nur auf Deutschland gerichtet sein, gerade hier ist die europäische Zusammenarbeit sehr wichtig“, so Anna Papke. Sie freut sich deshalb, im Rahmen des Projekts „Eine neue EU-Architektur für die Energiewende“ (EU-ArchE) forschen zu können. Im Mittelpunkt der Arbeit im Europarechtsteam steht momentan die Aufarbeitung des sogenannten Energie-Winterpakets der EU-Kommission, das umfangreiche Vorschläge für Neuregelungen zum Energierecht enthält. Es sei ein Glücksfall, in einem so dynamischen und aktuellen Rechtsgebiet zu arbeiten, meint Anna Papke.
Ein weiterer Aspekt ihrer Arbeit in der Stiftung ist aber auch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in Deutschland. Konkret hat sie etwa das Recht der Stromkennzeichnung unter die Lupe genommen. „Hier hat der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren eine eigene Systematik entwickelt“, erläutert Anna Papke. „Wir versuchen, Spannungsverhältnisse aufzudecken und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.“
Gerade die nordischen Länder sind bei der Umstellung ihrer Energieversorgung auf erneuerbare Energien schon weit fortgeschritten. Hier hofft Anna Papke, die neben ihrem Jurastudium an der Universität Erlangen-Nürnberg auch einen Magister in Skandinavistik absolviert hat, im Rahmen ihrer Promotion tragfähige Modelle für die Integration der erneuerbaren Energien in den Energiemarkt zu finden: „Neben naturräumlichen Gegebenheiten spielen auch gesetzgeberische Weichenstellungen eine wichtige Rolle. Hier können wir auf Erfahrungen unserer Nachbarn zurückgreifen.“