„Mit der Stiftung Umweltenergierecht gibt es eine fachkompetente Institution, die sowohl in der Branche als auch in der Politik hohes Ansehen in der Rechtsgestaltung und Rechtsauslegung genießt.“

Dr. Hartmut Brösamle, wpd GmbH

Die wpd GmbH wurde 1996 als Zwei-Mann-Betrieb gegründet und ist mittlerweile einer der marktführenden Entwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks. Die rund 4.000 Mitarbeitenden der wpd Gruppe sind in Europa, Asien und auf dem amerikanischen Kontinent tätig. Dr. Hartmut Brösamle ist seit über 25 Jahren in Führungspositionen in der Windbranche aktiv und seit knapp 18 Jahren Geschäftsführer der wpd.

 

 

Herr Dr. Brösamle, Sie sind promovierter Informatiker und Systemwissenschaftler. Wie sind Sie von der Informatik zur Windbranche gekommen?

Dr. Hartmut Brösamle: Ich habe mich während meines Informatikstudiums viel mit dem Thema Klimawandel beschäftigt und dann beschlossen, dass ich beruflich einen Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten will. Deshalb habe ich als Zweitstudium Angewandte Systemwissenschaften studiert. Idee war eigentlich, im Bereich Klimamodellierung zu arbeiten. Über einen zufälligen Kontakt bin ich dann aber zur Windenergie gekommen und habe als Einzelkämpfer die ersten Windprojekte auf der Schwäbischen Alb entwickelt. Das war vor knapp 30 Jahren und man wurde bestenfalls wohlwollend als Öko-Spinner angesehen und im schlechtesten Fall von einem Bürgermeister als Öko-Terrorist beschimpft und vom Hof gejagt.

Die wpd GmbH ist europa- und sogar weltweit tätig. Welche Herausforderungen ergeben sich für Ihre Arbeit durch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern?

Meines Erachtens liegen die größten Herausforderungen nicht in den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese unterscheiden sich – zumindest in der Europäischen Union – auch gar nicht so stark voneinander. Schwierig ist vielmehr der teilweise kreative Umgang der Politik und der Verwaltung mit den geltenden Rahmenbedingungen und die unterschiedliche politische Einstellung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Letzten Endes kann ein Rechtsrahmen nur eine Basis liefern. Aber die Umsetzung hängt dann an einzelnen entscheidenden Personen sowie an der Akzeptanz in der Bevölkerung.

Welche Veränderungen des aktuellen Energierechts halten Sie für notwendig, um den Ausbau der Windenergie zu stärken?

Zunächst mal müssen wir festhalten, dass wir in Deutschland noch nie einen so guten Rechtsrahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien hatten wie aktuell. Die amtierende Bundesregierung hat hier viele Weichen für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren gestellt und die Ausbauzahlen der kommenden Jahre werden zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Trotzdem gibt es Verbesserungspotential. Die Dauer der Genehmigungsverfahren ist immer noch zu lang. Im Bereich Artenschutz würde ich mir zügig die Einführung probabilistischer Verfahren, also Wahrscheinlichkeitsberechnungen, wünschen. Und eine bundeseinheitliche, unbürokratische Regelung zur Bürgerbeteiligung würde den bundesweiten Ausbau einfacher und effizienter gestalten.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Während meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien habe ich immer wieder festgestellt, dass es elementar für die Energiewende ist, dass die gesetzlichen Regelungen von Juristen, die die Energiebranche kennen und sie unterstützen, mitgestaltet werden. Vom ersten Stromeinspeisegesetz 1991 über das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz 2000 bis heute wurde der Rechtsrahmen immer umfangreicher und komplizierter. Auch die Rechtsauslegung ist sehr wichtig und hier wird die Stiftung regelmäßig um ihre Meinung gefragt. Als Branche müssen wir uns immer wieder dafür einsetzen, dass unsere Belange gehört und pragmatische Lösungen gefunden werden. Mit der Stiftung Umweltenergierecht gibt es eine fachkompetente Institution, die sowohl in der Branche als auch in der Politik hohes Ansehen in der Rechtsgestaltung und Rechtsauslegung genießt. Die Stiftung Umweltenergierecht wird mit Sicherheit auch in den kommenden Jahren diesbezüglich eine wichtige Rolle spielen.