fotolia_91479477_l_c_photobank_zugeschnittenIm Rahmen des von der Haleakala-Stiftung geförderten Vorhabens „Zukunft Bürgerenergiewende – Energiewende für innovative Klimaschutzprojekte“, hat Ilka Hoffmann unter Mitarbeit von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) und Thorsten Müller ein neues Diskussionspapier veröffentlicht, das sich mit der Struktur und Entwicklung bürgerenergierelevanter Normen auseinandersetzt.

Darin werden exemplarisch ausgewählte Vorschriften aus dem EEG sowie weitere Regelungen aus dem Energierecht und allgemeinen Recht, die einen Bezug zur Bürgerenergie aufweisen, analysiert. Zudem werden sie in die Kategorien „Recht der Bürgerenergie im engeren Sinne und im weiteren Sinne“ unterteilt.

„Für kleine und Bürgerenergieakteure sind Ausnahmeregelungen geschaffen worden, die unter dem bisherigen Rechtsrahmen – insbesondere dem ‚alten‘ EEG – für eine Teilnahme am Markt so nicht erforderlich waren“, erläutert Projektleiterin Ilka Hoffmann. Das Diskussionspapier zeigt auf, welche Motive der Gesetzgeber mit den verschiedenen Sonderregelungen bei der Umstellung auf Ausschreibungen im EEG und an anderer Stelle verfolgt hat. Die Bürgerenergie war dabei mit Ausnahme der Bürgerenergiegesellschaften in § 36g EEG 2017 nur ein Nebenaspekt.