Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wird die langfristige Erreichung der Klimaschutzziele weniger wahrscheinlich. Sie bleibt mit den erforderlichen Instrumenten und Weichenstellungen möglich. Auch wenn es sinnvolle Verbesserungen – wie regelmäßige aufzustellende Klimaschutzprogramme – gibt, schwächen die Änderungen die Klimaschutz-Governance aber deutlich.

Dieses skeptische Fazit liegt nicht an der Umstellung auf eine vorausschauende Nachsteuerung. Dies ist im Prinzip sachgerecht und daher zu begrüßen, wenn auch sehr anspruchsvoll. Das Problem liegt auch nicht allein darin, dass an die Stelle der jährlichen Sektorziele eine sektorübergreifende Gesamtrechnung tritt. Es ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung, die als Rückschritt qualifiziert werden muss.

Den Projektionsdaten wird aufgrund der Komplexität bei der Erstellung und mangels ausreichender Transparenz schnell der Makel anhaften, gezielt beeinflusst zu sein. Die fehlenden Verantwortlichkeiten dürften aufgrund des Regierungsalltags eine zielgerichtete Gesamtstrategie unwahrscheinlich werden lassen. Dies ist ein Rückschritt in die Zeit vor 2019. Zudem entsteht die konkrete Gefahr, dass der erforderliche Strukturwandel nicht frühzeitig genug adressiert wird. Kurzfristig ist es egal, in welchem Sektor Treibhausgasemissionen vermieden werden. Ohne vorbereitende Anpassungen können aber die anderen Sektoren auch zeitversetzt nicht schnell genug nachziehen.

Die noch während der Beratungen vorgenommenen Änderungen können die Bewertung nicht verändern. Sie gehen in die richtige Richtung. So bleibt das KSG – vorerst – auch über 2030 hinaus erhalten. Der Blick auf 2040 bleibt aber bis 2029 ausgeblendet. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur vorausschauenden Nachsteuerung. Die ESR-Perspektive bleibt weiterhin ohne starke Governance.

Deutlich positiver ist das ebenfalls verabschiedete Solarpaket 1. Es steigert die Wahrscheinlichkeit, die Erneuerbaren-Ziele und damit letztlich auch die Klimaschutzziele zu erreichen. Sie sind herzlich zu unserem Webinar am 6. Mai  und zu unserer diesjährigen Herbsttagung am 23./24. Oktober eingeladen, um sich davon ein Bild zu machen. Hierzu können Sie sich ab sofort anmelden.

Mit den Entwürfen für die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete wird ein neuer Ansatz zur Gestaltung der Transformation konkret. Dieser in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eröffnete Weg unterscheidet sich von fast allen bisherigen Änderungen im Energierecht dadurch, dass die ausgetretenen Trampelpfade verlassen werden und nicht nur die Optimierung eines bisherigen Regelungskonzepts, sondern ein gänzlich neuer Ansatz verfolgt wird. Die Entwürfe gehen in die richtige Richtung. Um diese Möglichkeiten aber vollständig auszuschöpfen, braucht es noch einige Änderungen.

Nicht nur in der Gesetzgebung gab es vielfältige Neuerungen, auch der Stiftung hat der April eine lang erwartetet Veränderung gebracht. Wir konnten den vom Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel überreichten Bescheid über die institutionelle Förderung in Empfang nehmen. Was dies für uns bedeutet, können Sie in dem Interview nachlesen, das mein Kollege Kristian Lozina mit mir geführt hat. Wir freuen uns sehr und arbeiten bereits intensiv an den nun anstehenden Veränderungen. Schon an dieser Stelle möchte ich alle, die mit uns zusammen diese Chancen umzusetzen wollen, herzlich einladen, die Stellenausschreibungen auf unserer Homepage im Auge zu behalten. Daneben wird es vielfältige Möglichkeiten geben, noch intensiver mit Ihnen zusammenzuarbeiten – darauf freuen wir uns ebenfalls sehr.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Lektüre und freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen.

Herzliche Grüße

Ihr Thorsten Müller